Wir stellen uns die Frage, die sich viele Paare vor dem ersten Kind stellen: Sollen wir unsere Arbeitspensen reduzieren, um mehr Familienzeit zu haben? Macht das vorsorgetechnisch Sinn?
Im Prinzip: ein klares Nein. Wer zwanzig Prozent mehr arbeitet, verdient zwanzig Prozent mehr. Das betrifft nicht nur den Lohn, der Monat für Monat aufs Konto wandert, sondern auch die mit ihm verbundenen Vorsorgeleistungen – und die Möglichkeiten, auf die dritte Säule einzuzahlen. Natürlich gibt es andere Aspekte, die für eine Reduktion des Arbeitspensums sprechen, gerade wenn man Kinder hat oder erwartet. Ein Stichwort: Work-Life-Balance. Aber die Vorsorge gehört definitiv nicht zu den Pro-Argumenten.
Deshalb gilt für die Mutter: Sie sollte während der ganzen Zeit von Schwangerschaft bis nach der Geburt zumindest in einem kleinen Pensum angestellt sein. Ohne Arbeitsstelle gibt es auch keine Möglichkeit, in die Säule 3a einzuzahlen. Dies ist nur eine der Besonderheiten bei der Vorsorge für Mütter und generell für Frauen. Weitere Tipps gibts es hier zu lesen.
Aber wir haben beide Jobs und zahlen seit Jahren in die AHV und die Pensionskasse ein. Die Mutter wird angestellt bleiben. Weshalb sollten wir uns um die Vorsorge kümmern, wir sind doch abgesichert?
Allerdings nur über zwei Säulen und nicht über die dritte (3a/3b). Es gibt im Leben nun mal verschiedene Risiken: etwa eine Erwerbsunfähigkeit nach Krankheit oder Unfall oder gar der Tod eines Elternteils. Schon eine Erwerbsunfähigkeit ist mit Lohnausfall verbunden. Man nimmt an, dass mit rund 80 Prozent des gemeinsamen Einkommens der Lebensstandard grösstenteils aufrechterhalten werden kann. Die erste (IV- und AHV-Rente) und die zweite Säule (BVG-Rente) decken aber normalerweise nur etwa 60 Prozent des Lohnausfalls. Es entsteht eine sogenannte Vorsorgelücke von rund 20 Prozent.
Im Todesfall gibt es den Anspruch auf eine Hinterlassenenrente (Witwen- oder Witwerrente), die komplizierter geregelt ist, als man vielleicht annehmen könnte. Männer haben auf sie Anrecht, wenn mindestens ein Kind noch minderjährig ist. Bei Frauen greift die Regelung zudem auch, wenn sie selbst mindestens 45-jährig ist und das Paar fünf Jahre lang verheiratet war. Und damit ist auch klar: Das gilt nur in der Ehe, nicht beim Konkubinat. Dort sind zusätzliche Absicherungen notwendig. Absicherungen, die beispielsweise über die 3. Säule möglich sind.
Wer Kinder hat, hat jeden Tag viel Grund zur Freude. Eine Familie bedeutet aber auch Verantwortung: Was wird aus der Familie, wenn das Leben eine unerwartete, negative Wendung nimmt? Der Vorsorgeplan SmartFlex der AXA (Säule 3a/3b) mit inkludierten Risikoschutz bei Tod und Erwerbsunfähigkeit kann individuell zusammengestellt und jederzeit an ihre persönlichen Bedürfnisse angepasst werden. Damit auch Ihre Kinder jederzeit abgesichert sind.
Gewiss, das sind schlimme Situationen. Aber wahrscheinlich passiert uns nichts, das betrifft uns also nicht.
Genau das richtige Wort: wahrscheinlich. In der gut gestellten Schweiz rechnen wir alle damit, alt zu werden. Die Chance ist für jede und jeden von uns gross, dass dies gelingt. Dennoch: 1 Prozent der Frauen und 1,5 Prozent der Männer sterben laut Bundesamt der Statistik bis zum 40. Lebensjahr und damit in der vermeintlich ersten Lebenshälfte. Möglicherweise als Mutter oder als Vater. Die Zahl der jüngeren Erwachsenen, die plötzlich IV beziehen müssen, ist noch höher.
Umso mehr: Familien, egal ob die Eltern verheiratet sind oder im Konkubinat leben, sollten den Fall der Fälle diskutieren und planen – idealerweise im Gespräch mit einem Experten. Man will in einer Familie immer das Beste füreinander, insbesondere auch für die Kinder. Gerade für diese muss die familiäre Vorsorgesituation gut geplant sein. Eine zusätzliche Absicherung über die 3. Säule macht für alle Sinn. Es gibt auch Vorsorgeprodukte, die Sicherheiten beinhalten, damit Kinder ihre Ausbildung fortsetzen können.
Aber als Familie sind die Gelder bei uns knapp. Wie sollen wir noch in die Vorsorge einzahlen?
Es ist ja auch wirklich viel: Kinderbetreuung, später Schulkosten, teure Hobbys der Kleinen, grössere Wohnung, Ferien zu dritt, viert oder fünft,... Da muss zuerst einmal Platz sein für den Maximalbetrag in der 3. Säule: 6’883 Franken jährlich pro Person. Ja, es müssen Prioritäten gesetzt werden. Warum soll die Vorsorge nicht genau eine solche Priorität sein?
Nehmen wir an, das Paar legt pro Monat 100 Franken zur Seite, also jährlich 1'200 Franken. Der Betrag kann unter den Partnern fifty-fifty verteilt sein. Oder der Hauptverdiener bzw. die Hauptverdienerin übernimmt den grösseren Anteil. Egal. Die 100 Franken entsprechen etwa 23 Kaffees in einer Bar, zwölf Päckli Zigaretten, einem Restaurant-Essen zu zweit oder einem Kinobesuch mit der fünfköpfigen Familie. So viel ist das nicht, oder?
Ein zusätzlicher Anreiz: Der in die Säule 3a einbezahlte Betrag kann von den Steuern abgezogen werden und hilft damit gleich wieder beim Sparen.
Damit haben wir über die Möglichkeiten für den Ehepartner oder die Ehepartnerin gesprochen. Was ist mit den Kindern?
Über die 1. und 2. Säule erhalten sie eine Waisenrente. Dieser Anspruch gilt allerdings nur bis zum 18. Lebensjahr oder eventuell bis zum 25., wenn das Kind in der Ausbildung ist. Die Abwicklung ist unabhängig von der Hinterlassenenrente der Witwe oder des Witwers. Sollten tatsächlich beide Elternteile sterben, gibt es die zweifache Waisenrente.
Auch Versicherungen sind Vorsorge. Ein wichtiger Beginn sind Spar- und Lebensversicherungen. Eine Lebensversicherung ist übrigens auch für Ehepaare ohne Kinder eine gute Option. Sie sorgt für Sicherheit im Fall der Fälle. Bei Kindern ebenfalls wichtig sind: Krankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Wertsachenversicherung und Reiseversicherung. Genauere Details zu den verschiedenen Formen gibt es hier.