Die Vorwürfe gegen den derzeit in Untersuchungshaft verweilenden US–Rapper Sean «Diddy» Combs (54) wiegen schwer: Erpressung, sexuelle Übergriffe, Vergewaltigung und erzwungene Prostitution werden ihm unterstellt. Laut der US–amerikanischen Seite «TMZ» erhob nun aber auch Combs Anschuldigungen. Er moniere demnach, dass die Gegenseite ihm einen fairen Prozess verweigere. Das gehe aus einem Gerichtsantrag seiner Anwälte hervor, der «TMZ» vorliegen soll.
Die angebliche Argumentation für diese Behauptung: Durch Interviews, die mutmassliche Zeugen und deren Anwälte derzeit in der Öffentlichkeit geben, würde eine Vorverurteilung stattfinden. Dadurch sei sein per Verfassung zugesichertes Anrecht auf einen fairen Prozess nicht mehr gegeben. Das Gericht sei «verpflichtet, die Entstehung eines ‹Medienrummels› zu vermeiden», zitiert «TMZ» aus dem Antrag. Auch sei es unzulässig, dass die Anwälte der Gegenseite noch vor dem Prozessauftakt Aussagen «im Zusammenhang mit dem Charakter oder dem Ruf des Angeklagten» getätigt haben.
Müssen die Klarnamen der Opfer enthüllt werden?
Schon einige Tage zuvor hatte Combs einen weiteren Antrag gestellt. Ein Bundesrichter soll die Staatsanwaltschaft demnach anweisen, die Namen der mutmasslichen Opfer herauszugeben, damit die Verteidigung sich überhaupt erst konkret mit den Vorwürfen auseinandersetzen könne. Bislang verweigert die Bundesstaatsanwaltschaft die Herausgabe der Klarnamen – aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und um zu verhindern, dass die Klägerinnen und Kläger unter Druck gesetzt werden können. In der 14–seitigen Anklageschrift ist bislang nur von «Opfer 1», «Opfer 2», Opfer 3", usw. die Rede.
Der Rapper sitzt seit September in einem New Yorker Gefängnis in Untersuchungshaft, nachdem zahlreiche Frauen und Männer massive Anschuldigungen gegen ihn erhoben haben. Mehrere Anträge seiner Verteidigung auf Freilassung per Kaution wurden seither vom zuständigen Gericht abgelehnt. Der Prozess startet voraussichtlich im Mai 2025. Bei einer Verurteilung droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.