Versteckt sich Putins angebliche Geliebte wirklich in der Schweiz? Diese Frage beschäftigt angesichts des andauernden Krieges in der Ukraine gerade viele. Das Gerücht hält sich zumindest hartnäckig: Alina Kabajewa (38), mit der der russische Präsident mindestens drei gemeinsame Kinder haben soll, soll sich hierzulande irgendwo abgeschirmt von der Öffentlichkeit in einem gesicherten Chalet aufhalten. Vom Tessin ist die Rede, denn in Lugano soll Putins mutmassliche Freundin im Jahr 2015 ein Mädchen zur Welt gebracht haben. Unabhängig bestätigen und überprüfen lassen sich diese Fakten nicht.
Nun hat sich auch der Bund mit dieser Angelegenheit auseinandersetzt. Und kommt zum Schluss, dass die Freundin des russischen Präsidenten wohl eher nicht in der Schweiz lebt. Auf Anfrage der «Tagesschau» schreibt das Eidgenössische Polizei- und Justizdepartement: «Das EJPD hat keinen Hinweis auf die Präsenz dieser Person in der Schweiz. Man hat die entsprechenden Abklärungen getroffen.»
Also alles nur heisse Luft um den Verbleib der ehemaligen Olympiasiegerin in Rhythmischer Sportgymnastik und späteren Politikerin in der Schweiz?
Nein, glauben über 60'000 Bürgerinnen und Bürger aus Russland, Weissrussland und der Ukraine (Stand: 22. März) und fordern in einer Petition die Schweiz auf, Kabajewa keinen Schutz und Aufenthalt mehr zu gewähren. «Euer Land hat erstmals in der modernen Geschichte seine Neutralität gebrochen, was es nicht einmal bezüglich Nazideutschland des 20-ten Jahrhunderts tat, und hat sich den Sanktionen gegen Putin und seinem Umfeld angeschlossen. Und jetzt versteckt sich innerhalb der Grenzen eures Staates seine Favoritin mit ihren Kindern», schreiben die Initianten. Sie fordern von den Schweizer Behörden, Kabajewa nicht weiter Unterschlupf zu gewähren. «Bitte vereinen Sie Alina ‹Eva Braun› Kabajewa mit ihrem ‹Führer› Wladimir Putin», schreiben sie provokativ auf change.org.
Kabajewa sei nicht bloss eine einfache Frau, die sich durch die «Verbindung mit dem russischen Diktator befleckt» habe, sondern auch eine «Verbrecherin gegen die Menschlichkeit». In ihrer Funktion als Abgeordnete der russischen Staatsduma habe sie «beliebige verfassungswidrige Gesetzesentwürfe des Präsidenten Putin» gebilligt, heisst es auf der Kampagnen-Seite weiter.
Ob die Petition die Schweizer Behörden unter Handlungsdruck setzt, ist unklar. Für Mark Pieth, emeritierter Professor für Strafrecht, ist es aber schon mal wichtig, dass sich der Bund den Abklärungen, ob Kabajewa in der Schweiz lebt, oder nicht, angenommen habe. «Ich glaube, die Schweizer Behörden haben Recht, wenn sie der Frage nachgehen. Das ist nicht nur ihre Privatsache. Ich glaube, es geht die Schweiz etwas an, ob sich die Geliebte von Putin bei uns aufhält», sagt er zum Schweizer Fernsehen SRF.
Und von der russischen Seite dürfte kaum je ein offizielles Statement zu einer angeblichen Geliebten des Präsidenten und ihrem möglichen Aufenthaltsort zu erwarten sein. Zumal sich auch der Mann, der am 24. Februar der russischen Armee befehligte, in die Ukraine zu marschieren, grundsätzlich nicht auf Spekulationen zu seiner Person einlässt. «Ich habe ein Privatleben, in das ich keine Einmischungen zulasse. Das muss respektiert werden. Ich habe immer negativ auf diejenigen reagiert, die sich mit ihren Rotznasen und erotischen Fantasien in das Leben anderer einmischen», soll Putin einmal gesagt haben.