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Nach vierjähriger Verlobung

Prinzessin Mako darf endlich Ja sagen

Nach vierjähriger Verlobungszeit darf die japanische Prinzessin Mako endlich ihren bürgerlichen Partner heiraten. Wie das Haushofamt bekanntgab, wird die Ehe der beiden am 26. Oktober geschlossen. Doch es gibt auch besorgniserregende Nachrichten zu vermelden.

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Prinzessin Mako

Prinzessin Mako (r.) und Kei Komuro während der Bekanntgabe ihrer Verlobung im Jahr 2017.

imago/Kyodo News

Prinzessin Mako (29), die Nichte des japanischen Kaisers Naruhito (61), darf nach vierjähriger Verlobungszeit endlich ihrem bürgerlichen Freund Kei Komuro (29) das Jawort geben. Das gab das Haushofamt am Freitag bekannt, wie unter anderem «japantimes.co.jp» berichtet. Die Trauung ist demnach für den 26. Oktober angesetzt, drei Tage nach Makos 30. Geburtstag.

Prinzessin Mako leidet an posttraumatischer Belastungsstörung

Doch es gibt auch besorgniserregende Nachrichten aus dem Palast zu vermelden: Wie ein Sprecher während einer Pressekonferenz offenbarte, leidet die Prinzessin unter einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Grund dafür sind negative Medienberichte rund um ihre Beziehung zu Komuro. Für Unmut in der japanischen Bevölkerung hatte ein Finanzskandal gesorgt, in den die Mutter des 29-jährigen Juristen verwickelt ist.

Eine grosse zeremonielle Hochzeit wird es für die Enkelin des ehemaligen Kaiserpaars Akihito (87) und Michiko Shōda (86) am 26. Oktober deshalb nicht geben. Da sie als japanische Prinzessin einen Bürgerlichen zum Mann nimmt, scheidet Mako zudem aus dem Kaiserhof aus und muss ihren Adelstitel abgeben.

Nach der Hochzeit will das Paar in die USA ziehen

Prinzessin Mako und Kei Komuro hatten sich während des Studiums an der Universität in Tokio kennengelernt. 2017 gaben sie ihre Verlobung bekannt, die für 2018 geplante Hochzeit wurde jedoch nach Bekanntwerden des Finanzskandals auf Eis gelegt. Nach der Hochzeit in diesem Monat plant das frisch getraute Paar, in die Vereinigten Staaten zu ziehen. Dort arbeitet Komuro als Anwalt.

Von spot am 2. Oktober 2021 - 13:51 Uhr