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Oesch's die Dritten

Fuhr Melanies Bruder betrunken?

Noch an der Unfallstelle entzog die Polizei Kevin Oesch, dem Gitarristen von Oesch's die Dritten, den Führerausweis. Er musste sich einem Alkohol- und Drogentest unterziehen. Das Ergebnis ist zwar noch nicht bekannt - doch sogar seine Mutter spekuliert, dass er am besagten Abend zuviel getrunken hat.

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Kevin (2.v.l.) von Oesch's die Dritten fuhr mit seinem Auto in zwei Bäume. Noch sind viele Fragen zum Unfallhergang offen - die Gerüchteküche brodelt.
RDB/SI/Reichenbach

Es war eine harte Nacht für die Oeschs. Familienmitglied Kevin, 20, verunfallte vom 7. auf den 8. Juli mit dem Auto. In einer langgzogenen Rechtskurve verlor er die Herrschaft über seinen Wagen und donnerte in zwei Bäume. Der Gitarrist der beliebten Volksmusik-Truppe erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und musste mit der Rega ins Berner Inselspital geflogen werden. Seit einer Woche ist er nun wieder zu Hause und erholt sich langsam von seinen Verletzungen. «Sein Gesundheitszustand verbessert sich zusehends», verkündete Melanie Oesch kürzlich in der «Schweizer Illustrierten».

Noch wirft der Unfall viele Fragen auf - zum Beispiel, warum Kevin ausgerechnet an einer übersichtlichen Stelle von der Strasse abkam. Er selbst kann sich an den Crash nicht erinnern. «Wir wissen leider noch nicht mehr», sagt Vater Hansueli Oesch gegenüber dem «Thuner Tagblatt». Auch ist offen, ob Kevin betrunken gefahren ist. Der «SonntagsBlick» weiss: Die Berner Polizei nahm ihm noch am Unfallort den Führerschein ab und ordnete einen Alkohol- und Drogentest an. Das Ergebnis ist noch nicht bekannt, bis auf weiteres darf er nicht Auto fahren. Gemäss «Thuner Tagblatt» hält sich hartnäckig das Gerücht, dass er vor dem Unfall mit Freunden in Thun unterwegs gewesen sei, wo er viel Alkohol konsumiert habe. Die Aussage seiner Mutter spricht dafür: «Ich kann mir nicht vorstellen, dass er an diesem Abend kein einziges Bier getrunken hat.»

Die Berner Justiz konnte Kevin am Freitag erstmals zum Fall befragen. Nun muss die Staatsanwaltschaft und das Strassen- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern über das weitere Vorgehen entscheiden.

Von Katja Fischer am 24. Juli 2011 - 10:30 Uhr, aktualisiert 20. Januar 2019 - 22:54 Uhr