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Abstimmung Transplantationsgesetz

Verena Diener: «Wer mein Herz will, muss mich fragen»

Es ist ihr politisches Erbe: die Organentnahme nur mit ausdrücklicher Zustimmung. Dass diese Praxis fallen soll, ist für alt Ständerätin Verena Diener ein Skandal. Warum sie den Bund scharf kritisiert und wie es ist, einen geliebten Menschen beim Sterben zu begleiten.

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Verena Diener

«Dankbar, dass ich so lange leben kann»: Verena Diener, 73, zu Hause in Winterthur.

Fabienne Bühler

Unweit vom Stadtzentrum Winterthur und doch mitten im Grünen liegt die Neubauwohnung von Verena Diener, 73. «Mittags gehe ich oft mit meiner Tochter, die in der Nähe wohnt, spazieren», sagt die frühere grünliberale Ständerätin und Gesundheitsdirektorin von Zürich. In der Küche hängen Zeichnungen ihrer Enkelinnen – sechs Mädchen sind es. Ihr Mann Max Lenz ist 2013 an Krebs verstorben.

Frau Diener, Sie haben sich 2015 aus der Politik zurückgezogen. Nun treten Sie bei der Abstimmung über das Transplantationsgesetz erneut ins Rampenlicht. Warum?
Ich gebe zu, dass ich etwas gezögert habe, mich wie - der zu exponieren. Ich geniesse das Leben abseits der Öffentlichkeit (schmunzelt). Aber das Thema Organspende kreuzt schon zum dritten Mal meinen Weg, und für mich war klar: Das Volk muss unbedingt über die Widerspruchslösung abstimmen können. Denn die Oberflächlichkeit, die das Parlament und der Bundesrat in diesem heiklen Geschäft an den Tag legten, macht mich betroffen.

Was meinen Sie mit Oberflächlichkeit?
Es gab keine ethisch vertiefte Diskussion darüber, was passiert, wenn ich sterbe – weder im Ständerat noch im Nationalrat. Besprochen wurde allein der Fakt, dass es in der Schweiz einen Mangel an Spenderorganen gibt. Bund und Parlament haben sich kurzerhand für die Widerspruchslösung ausgesprochen. Diese besagt: Wem nach seinem Tod kein Organ entnommen werden darf, muss dies explizit festhalten. Ohne Widerspruch dürfen Organe und Gewebe entfernt werden. Mein Körper wird also zum Allgemeingut, wenn ich sterbe. Dieser Vorschlag widerspricht unserer Verfassung, die vorschreibt, dass wir über uns selbst bestimmen können. Früher hätte der Ständerat, auch bekannt als Chambre de Réflexion, ein solches Gesetz nie durchgewunken.

Verena Diener, Schweizer Politikerin GLP, kaempft gegen die geplante Aenderung des Transplantationsgesetzes, 25. April 2022, Winterthur

Ist nicht gegen die Organspende an sich – aber gegen einen Automatismus. Bis 2015 war Diener Ständerätin.

Fabienne Bühler

Heute müssen Angehörige im Todesfall entscheiden, ob ihren Liebsten Organe entnommen werden dürfen, wenn kein Wille dokumentiert ist. Mit der Widerspruchslösung würde man sie gemäss den Befürwortern entlasten, weil eher bekannt ist, ob die Angehörigen spenden wollen oder nicht.
Die Angehörigen werden nicht entlastet – im Gegen - teil! Stellen Sie sich vor, Ihr Sohn hat einen Unfall und liegt im Sterben. Er hat sich nicht ins Widerspruchsregister eintragen lassen, und Sie haben nie über das Thema gesprochen. Heute müssen Sie sich als Angehörige fragen: Hätte er einer Organspende zugestimmt? Würde ihm das entsprechen, jemandem diesen Dienst zu erweisen. Künftig wäre die Frage: Hätte er sich gegen eine Organentnahme gewehrt? Sie müssen dann nachweisen, dass er das womöglich nicht wollte. Das ist doch emotional viel schwieriger.

Heute lehnen die meisten Angehörigen eine Organspende ab, wenn sie den Willen des Sterbenden nicht kennen.
Ja, und diese Entscheidung sollte man auch respektieren. Es ist ein natürlicher Reflex, dass man in einer Sterbesituation den zusätzlichen Stress einer Organentnahme nicht will. Versetzen Sie sich mal in die Situation des Organempfängers oder der -empfängerin: Für sie ist es auch einfacher, wenn sie zu 100 Prozent weiss, dass der Spender seine Einwilligung gab. Die heutige Zustimmungslösung ist somit ein Qualitätssiegel.

Das neue Gesetz schreibt vor, dass alle Erwachsenen mit einer gross angelegten Kampagne über den Ablauf der Organspende und den allfälligen Widerspruch im Widerspruchsregister informiert werden.
Heute hat nur jede sechste Person einen Organspendeausweis – obwohl es klar zu wenig Spenderorgane gibt. Der Bund und Swisstransplant haben in der Aufklärung bisher kläglich versagt. Und nun wollen sie sechs Millionen Menschen in der Schweiz regelmässig, neutral und umfassend über den Ablauf einer Organentnahme und den möglichen Eintrag ins Register aufklären? Gerade bildungsferne Personen oder solche mit ungenügenden Sprachkenntnissen werden die neue Gesetzesregelung nicht mitbekommen. Das ist höchst ungerecht.

Verena Diener, Schweizer Politikerin GLP, kämpft gegen die geplante Änderung des Transplantationsgesetzes, 25. April 2022, Winterthur

Bund und Parlament berufen sich auf Umfragen, wonach über 80 Prozent eine Organspende befürworten. Sie hätten nur keinen Ausweis, weil es ihnen zu mühsam ist oder sie sich nicht mit dem Tod auseinandersetzen wollen.
Diese Umfrage wurde im Auftrag von Swisstransplant gemacht mit tausend Teilnehmenden. Bei einer neueren Erhebung im Auftrag des Bundesamts für Statistik bei 50 000 Leuten gab die Hälfte an, nicht oder eher nicht spenden zu wollen. Ich verstehe auch, dass sich Menschen nicht mit dem Thema auseinandersetzen wollen – das ist ihr Recht! Doch das gibt dem Staat noch lange nicht die Erlaubnis, sich im Todesfall einfach an ihrem Körper wie an einem Ersatzteillager zu bedienen.

Aber Organe dürfen erst entnommen werden, wenn zwei unabhängige Ärzte den Hirntod einer Person bestätigen.
Ich bin keine Ärztin. Die Frage, wann jemand wirklich tot ist, überlasse ich den Spezialisten. Aber ich weiss durch die Sterbebegleitung meines Mannes und meiner Eltern, dass Sterben ein gemeinsamer Prozess ist: hier der Mensch, der stirbt, da die Angehörigen. Sehr vieles wird noch bereinigt, man nimmt Abschied. Der Tod ist nicht nur ein mechanischer Prozess, sondern auch ein organischer und emotionaler. Die Organentnahme unterbricht ihn. Wenn Menschen zugunsten einer Organspende darauf verzichten, ist das in Ordnung. Dies soll aber selbstbestimmt passieren.

Sie erkrankten 2003 an Brustkrebs, zehn Jahre später haben Sie Ihren Mann durch Krebs verloren. Haben diese Ereignisse Ihr Verhältnis zum Tod verändert?
Wenn man neben einem sterbenden Menschen sitzt, seinen letzten Atemzug hört, ist das ein tiefes Erlebnis. Mich hat die Erfahrung nicht verändert, aber tief berührt. Zum einen kenne und verstehe ich diesen riesigen Wunsch zu leben. Deshalb bin ich auch nicht per se gegen die Organspende. Andererseits weiss ich, dass das Leben endlich und der Tod unausweichlich ist. Darum muss man in dieser Phase sehr achtsam sein.

Was würden Sie tun, um die Organspenderquote zu erhöhen?
In allen Ländern gibt es zu wenig Spenderinnen und Spender – auch in jenen, die eine Widerspruchslösung haben. Man könnte den Mangel aber entschärfen, indem jeder und jede die Bereitschaft zur Organ- spende in einem elektronischen Patientendossier hinterlegen könnte. Idealerweise führt dieses Gespräch der Hausarzt. Zum Glück gibt es immer mehr Menschen, die gerade aufs Alter hin mehr Eigenverantwortung für ihren Sterbeprozess übernehmen wollen und eine Patientenverfügung ausfüllen – auch dort könnte man einer Organentnahme zustimmen.

Haben Sie eine Patientenverfügung?
Ja klar, das ist für mich eine Selbstverständlichkeit, wobei die Organspende in meinem Alter kein Thema mehr ist. Die moderne Medizin, in der so viel möglich ist, verlangt mehr Eigenverantwortung. Früher hat ein Arzt alles bestimmt. Heute ist es eine partnerschaftliche Beziehung. Auch darum sagen wir vom Referendumskomitee klar: Wer mein Herz will, muss mich fragen.

Fabienne Bühler
Jessica Pfister
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Von Jessica Pfister am 1. Mai 2022 - 17:38 Uhr