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Geschwister Meyer dürfen nicht mehr über Riederer lästern

Gericht verpasst Miss-Organisation Maulkorb

Ein Teilerfolg für die geschasste Miss Schweiz. Ein Gericht hat den Missen-Machern verboten, öffentlich über die Arbeit von Jastina Doreen Riederer zu sprechen.

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Jastina Doreen Riederer Miss Schweiz Wahl

Die Krönung: Ex-Miss Laetitia Guarino übergibt Jastina Doreen Riederer am 10. März 2018 die Missen-Krone.

Keystone

Im Kampf um den Ruf und die Ehre hat Jastina Doreen Riederer einen Teilsieg errungen. Wie die freigestellte Miss Schweiz heute Donnerstagabend in «Talk Täglich» auf Telezüri offenbart, haben die Missen-Macher einen Maulkorb vom Gericht erhalten.

Riederers Amtsjahr nahm ein unschönes und unerwartetes Ende, worauf eine Schlammschlacht in den Medien folgte.

Am 24. Januar teilte die Miss-Schweiz-Organisation per Medienmitteilung mit, dass sie die 20-jährige Schönheitskönigin per sofort «freistellten». Grund seien mehrere «Vertragsverletzungen» gegenüber der Organisation und gegenüber Partnern gewesen. Auch sei die Miss über mehrere Wochen nicht erreichbar gewesen, weshalb die Freistellung per Medienmitteilung erfolgte.

Galerie: Unsere Missen seit 1977

Gericht verbietet Lästereien

Riederer liess die öffentlich gemachten Vorwürfe nicht auf sich sitzen. Sie nahm sich einen Anwalt und ging gegen Iwan und Andrea Meyer, die Besitzer der Miss-Organisation, rechtlich vor. Mit Erfolg, wie sich nun zeigt.

Telezüri blendet während des Interviews mit Riederer eine Erklärung der Miss-Organisation ein, in der die Meyers erläutern, weshalb sie nicht mit im TV-Studio mitdebattieren:

«Das Arbeitsgericht des Kantons Luzern hat der Miss Schweiz Organisation AG mit superprovisorischem Entscheid vom 28. Januar 2019 verboten, weitere Informationen betreffend dem Arbeitsverhältnis von Frau Riederer Dritten und der Öffentlichkeit (insbesondere der Presse) zukommen zu lassen. Ebenfalls wurde die Miss Schweiz Organisation AG verpflichtet, sich nicht mehr gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit (insbesondere der Presse) über die Person von Frau Riederer zu äussern.»

Riederer zeigt sich  zufrieden. «Ich habe meine Arbeit mit bestem Wissen und Gewissen erledigt. Das kann ich schwarz auf weiss beweisen.» Die Richter schienen ihr - jedenfalls vorläufig - zu glauben. Ein superprovisorischer Entscheid fällen Richter, noch bevor sie alle Parteien angehört haben. Riederers Anwälte konnten das Leiden der Miss offensichtlich glaubwürdig vermitteln.

Riederer will ihren Lohn!

Die Aargauerin sagt, sie sei zu gutgläubig gewesen. Denn es sei schon früh klar geworden, dass die Betreuung durch die Miss-Schweiz-Organisation  ungenügend war. «Ich habe mich einfach nie getraut, etwas zu sagen. Das war wohl mein Fehler.»

Mit dem Maulkorb hat Riederer noch nicht alle Ziele erreicht. Denn nach wie vor würden Lohnzahlungen ausstehen, behauptet die geschasste Miss. Bis sie ihr Geld nicht erhalten hat, will Riederer ihre Krone nicht zurückgeben. Die Schönheitskönigin hat ihr Schmuckstück im Safe ihres Anwaltes sicher verwahrt.

Die Ereignisse rund um die Absetzung der Miss Schweiz lest ihr hier in unserem Dossier.

Von Onur Ogul am 5. Februar 2019 - 19:14 Uhr, aktualisiert 6. Februar 2019 - 14:28 Uhr