1. Home
  2. Body & Health
  3. Mind
  4. Beziehung am Arbeitsplatz? Eine Expertin klärt über die Gefahren auf.
Sex, Liebe, Karriereaus

Wie gefährlich sind Liebesbeziehungen im Büro?

Liebschaften am Arbeitsplatz sind heikel: In den USA wurde gerade ein Mann gekündigt, in der Schweiz traf es eine Frau. Aber ist das überhaupt rechtmässig? Wir haben mal bei einer Expertin nachgefragt, um zu erfahren, was wir mit dem Office-Crush nun dürfen und was wir lieben lassen sollten.

Artikel teilen

Light painting.

Liebe am Arbeitsplatz: Völlig ungefährlich oder kostet uns das unter Umständen sogar den Job? 

Getty Images

Das Thema «Affäre am Arbeitsplatz» scheint ein brisantes zu sein. Erst vergangene Woche entliess der amerikanische Fast-Food-Konzern McDonald's seinen Geschäftsführer Steve Easterbrook mit sofortiger Wirkung. Grund dafür war eine interne Liebesbeziehung. Und auch hierzulande kommen immer wieder Fälle ans Licht, bei denen bekannte Führungspositionen Liebschaften mit Personen aus eigener Reihe führen. Das aktuellste Beispiel: Swiss Life Oberhaupt Markus Leibundgut und seine (nun ehemalige) Stabchefin. Nach einer internen Versetzung kam es letztendlich auch hier zur Entlassung. Mit dem Unterschied, dass es diesmal die Frau traf. Total verständlich oder sind solche Kündigungen eher der Einzelfall?

Wir haben bei Alexandra Kaiser, Expertin für Arbeitsrecht im Beobachter-Beratungszentrum, nachgefragt. Laut Statistik gilt eine Affäre unter Arbeitskollegen doch nämlich als total normal. Die Karriereplattform Xing stellte fest, dass immerhin jeder vierte Deutschschweizer schon einmal eine körperliche Beziehung zu einem Kollegen oder einer Kollegin pflegte. Aber dürfen wir das? Oder droht uns bei dem Zulassen unserer Gefühle selbiges Schicksal wie Easterbrook und Leibundguts Stabchefin?

«Das Gesetz beantwortet diese Frage nicht explizit», so Kaiser.

Eine Kündigung, aus dem alleinigen Grund, dass eine Beziehung zwischen Arbeitskollegen besteht, sei nach Rechtsprechung missbräuchlich. Anders sieht es jedoch beispielsweise aus, wenn der eine Partner dem anderen einen ungerechtfertigten Vorteil gewährt oder die zwei gegenseitige Kontrollpflichten haben und diese als Paar nicht mehr korrekt wahrnehmen. Dann kann eine Liaison tatsächlich rechtskonform zu einem Rauswurf führen. Heikel ist es auch bei hierarchieübergreifenden Partnerschaften. Sprich, wenn etwa ein Abteilungsleiter eine Affäre mit einer seiner Unterstellten anfängt.

Aber was nun, wenn das Ganze heimlich abläuft? Stehen wir überhaupt in der Pflicht, unserem Arbeitgeber von unserem Techtelmechtel zu erzählen? Laut der Arbeitsrechtlerin ist eine präzise Antwort auf die Frage, rein rechtlich, auch hier eher schwierig. Es hinge stark von der Situation ab, ob die Angestellten in einer Wahrheits- und Informationspflicht stehen. Aber es gilt: Wenn durch eine Beziehung die Eignung für die Stelle beeinträchtigt wird oder das Wissen um die Affäre für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses relevant ist, muss der Vorgesetzte informiert werden.

Die Frage, ob uns eine unternehmensinterne Affäre den Arbeitsplatz kosten kann, ist also gar nicht mal so leicht zu beantworten. Grundsätzlich wird es jedoch – wie wir es bei dem gefeuerten Mc Donalds Chef und dem Swiss-Life-Fall erlebt haben – dann kritisch, wenn die Beziehung positionsübergreifend herrscht und die Qualität der Arbeit beeinträchtigt wird. Wen die Kündigung letztendlich trifft, wird vom Betrieb intern entschieden. Sofern wir unseren Job nicht gefährden wollen, sollten wir vom Teamleiter oder dem Chef also doch besser die Finger lassen.

Von Denise Kühn am 8. November 2019 - 18:00 Uhr