Dem prominenten Koch Alfons Schuhbeck (75) wird demnächst erneut der Prozess gemacht. Wie es in einer Mitteilung des Oberlandesgericht München heisst, habe die 12. Grosse Strafkammer (Wirtschaftsstrafkammer) «mit Beschluss vom 05.02.2025 die Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen den Angeklagten Alfons S. wegen Subventionsbetrugs u.a. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet».
Die Staatsanwaltschaft hatte im Oktober Anklage gegen den 75–Jährigen erhoben. Diese wurde zum grössten Teil zur Hauptverhandlung zugelassen. Dem Star–Koch wird darin Insolvenzverschleppung in neun Fällen, Betrug in vier Fällen, versuchten Betrug in fünf Fällen und Subventionsbetrug in 19 Fällen vorgeworfen.
Vier Hauptverhandlungstermine seien nun anberaumt, heisst es in der aktuellen Mitteilung weiter. Der erste Termin ist demnach der 24. Juni 2025, der letzte am 14. Juli 2025.
Er will «mit allen Mitteln versuchen, vor Gericht seine Unschuld zu beweisen»
Schuhbecks Anwalt Nicolas Stieger (56) wird von der «Bild»–Zeitung mit den Worten zitiert: «Für Herrn Schuhbeck ist es gut, dass der Prozess schon früher als erwartet im Juni stattfindet. Somit herrscht auch Klarheit für ihn.» Jetzt könne er sich auf die Verhandlung vorbereiten und würde mit allen Mitteln versuchen, vor Gericht seine Unschuld zu beweisen.
Alfons Schuhbeck war im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte gegen das Urteil Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil im Juni 2023 allerdings weitgehend, es sei «im Wesentlichen rechtskräftig». An der Freiheitsstrafe änderte sich nichts. Im August 2023 trat Schuhbeck seine Haftstrafe an.