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Schauspieler beharrt auf Unschuld

Gérard Depardieu: Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe

Im Prozess gegen den Schauspieler Gérard Depardieu wegen sexueller Nötigung fordert die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten.

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Gérard Depardieu bei seiner Ankunft vor Gericht am 24. März.
Gérard Depardieu bei seiner Ankunft vor Gericht am 24. März. imago images/IP3press/Alexis Sciard

Am heutigen 27. März endet ein viertägiger Prozess gegen den Schauspieler Gérard Depardieu (76), dem sexuelle Nötigung vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft sei von der Schuld des Schauspielstars überzeugt und fordere eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten, wie französische Medien berichten. Laut der Tageszeitung «Le Monde» wurde unter anderem zudem eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro, eine psychologische Betreuung und die Aufnahme des 76–Jährigen in eine Sexualstraftäter–Kartei beantragt. Das Urteil dürfte erst zu einem späteren Zeitpunkt fallen.

Depardieu, einer der bekanntesten französischen Schauspieler, soll beim Dreh zum Film «Les volets verts» im Jahr 2021 zwei Frauen sexuell belästigt haben. Nachdem sein Prozess zunächst aufgrund gesundheitlicher Probleme im vergangenen Jahr verschoben worden war, steht er seit dem 24. März vor Gericht. Depardieu beteuerte vor und in dem Prozess mehrfach seine Unschuld. Er sei «vulgär, grob, unanständig», habe Depardieu etwa vor Gericht «Le Monde» zufolge zugegeben, er habe aber nie jemanden betatscht.

Depardieu soll etwa 20 Frauen belästigt haben

Der Prozess ist nicht der einzige Fall, in den Depardieu verwickelt ist. Rund 20 Frauen haben in der Vergangenheit Missbrauchsvorwürfe gegen den Schauspielstar erhoben – darunter zwei wegen Vergewaltigung. Aufgrund einer Verjährung wurden mehrere Verfahren jedoch eingestellt. Die Schauspielerin Charlotte Arnould (29) hatte als erste im Jahr 2018 eine Anzeige gegen Depardieu eingereicht. Im Sommer 2024 hat die Pariser Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung gegen den Schauspieler beantragt, über das ein Untersuchungsrichter noch entscheiden muss.

Von SpotOn am 27. März 2025 - 21:23 Uhr