Zahlreiche Musikerinnen und Musiker haben Donald Trump (78) in den vergangenen Wochen und Monaten untersagt, ihre Songs für den Wahlkampf zu nutzen. Ähnliches passiert jetzt auch in Deutschland. Herbert Grönemeyer (68) verbietet sich, dass sein Lied «Zeit, dass sich was dreht» im Wahlkampf für Friedrich Merz (68) verwendet wird. Das habe sein Anwalt, Christian Schertz, jetzt der dpa bestätigt.
Grönemeyer habe laut des Berichts in einem Schreiben an CDU und die Junge Union dazu aufgefordert, die Nutzung des Liedes für Wahlwerbung der Partei zu unterlassen, es öffentlich aufzuführen oder auf sonstige Art zu verbreiten. Bereits online verbreitete Inhalte müssten gelöscht werden und man behalte sich demnach weitere juristische Schritte vor. Während des Deutschlandtages der CDU–/CSU–Jugendorganisation in Halle hatte die Junge Union den Song im Oktober in einer neuen Fassung von Grönemeyer und $oho Bani (25) gespielt, während Merz die Bühne betrat.
Auch $oho Bani wehrt sich gegen Nutzung des Liedes
Grönemeyers Song sorgte während der WM 2006 für Fussballfieber in Deutschland. Im Rahmen der Heim–EM hatte sich die im Februar veröffentlichte Neuauflage des Liedes von $oho Bani, Ericson und Grönemeyer erstmals die Spitzenplatzierung der Single–Charts gesichert. Dabei war die neue Interpretation laut Sony Music Germany nicht als EM–Hit gedacht. Anlass für die Veröffentlichung sei laut einer Mitteilung «die angespannte politische Lage in Deutschland» gewesen.
In einer Instagram–Story kommentierte $oho Bani bereits im Oktober die Verwendung des Songs durch die Junge Union. Er teilte einen Ausschnitt vom Merz–Einlauf beim Deutschlandtag. Dazu schrieb er: «Wenn ihr weiter meinen Song auf Friedrich Merz' Veranstaltungen benutzt, werde ich rechtliche Schritte einleiten.»
Dass Künstlerinnen und Künstler die Nutzung ihrer Musik bei Wahlkampfveranstaltungen untersagen, war zuletzt insbesondere in den USA verstärkt vorgekommen. Unter anderem die White Stripes hatten geklagt. Sänger Jack White (49) hatte das Ganze auf Instagram mit den Worten «Diese Maschine verklagt Faschisten» kommentiert. Beyoncé (43) habe laut Medienberichten mit einer Unterlassungsklage gedroht. ABBA oder auch Céline Dion (56) hatten dazu aufgefordert, ihre Lieder nicht zu nutzen.