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US-Musikproduzent reagiert erleichtert

Klage zurückgezogen: Jay-Z spricht von «Sieg»

Die Klage gegen Jay–Z und Sean «Diddy» Combs wegen angeblicher sexueller Nötigung einer damals 13–Jährigen wurde von den Anwälten der Klägerin zurückgezogen. Jay–Z sieht sich durch die Abweisung bestätigt.

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Die Klage gegen Jay-Z (l.) und Sean Combs wurde zurückgezogen.
Die Klage gegen Jay-Z (l.) und Sean Combs wurde zurückgezogen. ddp/abaca press/Bellak Rachid

Jay–Z (55) kann aufatmen: Die Klage gegen den Rapper wegen mutmasslicher sexueller Nötigung einer damals 13–Jährigen wurde am Freitag von den Anwälten der Klägerin zurückgezogen. Die Anwälte Tony Buzbee und Antigone Curis gaben in New York bekannt, dass die Klage «freiwillig und mit Präjudiz–Wirkung» fallengelassen wurde. Eine erneute Klage in dieser Sache ist damit ausgeschlossen.

Emotionale Reaktion des Rappers

Der Musiker reagierte umgehend auf seinem offiziellen Roc–Nation–Instagram–Account: «Dies ist ein Sieg. Die haltlosen, erfundenen und erschreckenden Anschuldigungen wurden abgewiesen», schrieb Jay–Z.

«Diese Zivilklage war von Anfang an ohne Substanz.» Die erfundene Geschichte sei «lächerlich» gewesen, wenn die Vorwürfe nicht so ernst gewesen wären. «Ich würde diese Erfahrung niemandem wünschen», betonte der Rapper. Das Trauma, das seine «Frau, meine Kinder und Angehörigen» durchmachen mussten, könne «niemals ungeschehen gemacht werden.»

Shawn Carter, wie er bürgerlich heisst, ist seit 2001 mit Superstar Beyoncé (43) liiert und seit 2008 mit der Sängerin verheiratet. 2012 bekam das Paar eine Tochter,2017 folgten Zwillinge.

Schwere Vorwürfe gegen beide Rapper

Die zunächst anonym gebliebene Klägerin hatte im Oktober 2024 Klage eingereicht. Darin warf sie Jay–Z und Sean «Diddy» Combs (55) vor, sie im Jahr 2000 nach den MTV Video Music Awards auf einer Aftershow–Party vergewaltigt zu haben. Jay–Z wurde dabei erst zwei Monate später in die Klage mit aufgenommen.

Wie das «People»–Magazin weiter meldet, erklärte Alex Spiro, der Anwalt des Rappers, nach der Abweisung: «Die falsche Klage gegen Jay–Z, die niemals hätte eingereicht werden dürfen, wurde mit Präjudiz–Wirkung abgewiesen. Indem er sich gegen diese abscheulichen und falschen Anschuldigungen gewehrt hat, hat Jay etwas geschafft, das nur wenige können – er hat sich gewehrt, er hat keinen Vergleich gemacht, er hat keinen Cent gezahlt, er hat triumphiert und seinen Namen reingewaschen.»

Während Jay–Z nun aufatmen kann, muss sich Sean «Diddy» Combs weiterhin mit über 40 Zivilklagen auseinandersetzen. Der Musiker sitzt seit September 2024 im Metropolitan Detention Center in Brooklyn in Untersuchungshaft. Ihm werden Erpressung und Sexhandel vorgeworfen. Sein Prozess soll im Mai 2025 beginnen.

Von SpotOn vor 2 Stunden