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Claudia Giegler-Linden im Interview

Neuer Billy-Kuckuck-Film: Das sagt die echte Gerichtsvollzieherin dazu

Das reale Vorbild für Gerichtsvollzieherin Billy Kuckuck, gespielt von Aglaia Szyszkowitz, ist die pensionierte Gerichtsvollzieherin Claudia Giegler–Linden. Wie ihr die TV–Reihe gefällt, sagt sie im Interview. Ausserdem erklärt sie ein kleines Gerichtsvollzieher–Einmaleins.

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«Eine mit Herz - Familiengeheimnisse» mit Gerichtsvollzieherin Billy Kuckuck (Aglaia Szyszkowitz).
«Eine mit Herz - Familiengeheimnisse» mit Gerichtsvollzieherin Billy Kuckuck (Aglaia Szyszkowitz). SWR/Ralf Mendes

Knapp zweieinhalb Jahre nach dem letzten Film der beliebten TV–Reihe «Billy Kuckuck» (seit 2018) zeigt das Erste am heutigen Freitag (14.2.) ab 20:15 Uhr einen neuen Film mit der gleichnamigen Gerichtsvollzieherin, allerdings unter anderem Titel: «Eine mit Herz – Familiengeheimnisse». Die Hauptdarsteller sind gleich geblieben, allen voran die österreichische Schauspielerin Aglaia Szyszkowitz (57).

Das reale Vorbild für ihre Rolle ist die inzwischen pensionierte Gerichtsvollzieherin Claudia Giegler–Linden. Ihr gefällt die TV–Reihe, wie sie im Interview mit spot on news sagt. «Die Hauptdarstellerin passt super – sie ist eins zu eins wie ich», schwärmt Giegler–Linden. Auch seien die erzählten Geschichten zum Teil sehr realistisch, in anderen Teilen merke man natürlich, dass es eine fiktive Reihe sei und einiges abgeändert werde. «Alles in allem passt das aber schon sehr.»

Claudia Giegler–Linden: «Man muss ein dickes Fell haben»

«Menschlichkeit, ein dickes Fell und ein ruhiges Gemüt» – das sind laut Claudia Giegler–Linden die wichtigsten Eigenschaften für den Beruf der Gerichtsvollzieherin. Sie war jahrelang in diesem herausfordernden Job tätig und stand dabei oft zwischen den Fronten.

«Man sollte Menschen immer wie Menschen behandeln, egal welchen Beruf, sozialen Status oder sonst was sie haben», betont Giegler–Linden. Diese Einstellung half ihr, auch in schwierigen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren. «Wie man in den Wald ruft, so schallt es auch wieder heraus. Das heisst, je nachdem wie man mit den Menschen umgeht, hat man es etwas schwerer oder auch etwas leichter», erklärt sie. Eine Kommunikation auf Augenhöhe war ihr immer besonders wichtig – dabei half manchmal sogar ihr kölscher Dialekt, wie sie sagt.

Gerichtsvollzieher–Einmaleins: Nicht jeder muss die Tür öffnen

Was viele nicht wissen: Schuldner sind nicht verpflichtet, einem Gerichtsvollzieher die Tür zu öffnen. «Unter bestimmten Voraussetzungen kann aber eine Zwangsöffnung bei Gericht beantragt werden», erläutert die Expertin. Auch weitere Massnahmen wie ein Durchsuchungsbeschluss oder sogar ein Haftbefehl bei verweigerter Vermögensauskunft seien möglich.

Was alles gepfändet werden kann und was nicht, das ist im Paragrafen 811 der Zivilprozessordnung geregelt. Den kennt Giegler–Linden auswendig, wie sie sagt. «Lebensnotwendige Gegenstände wie Kleidung, einfache Möbel, ein Kühlschrank oder auch ein Fernseher» sind tabu, erklärt sie. «Dagegen dürfen wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Elektronik und Fahrzeuge gepfändet werden, aber auch das Konto oder Lohn– und Sozialleistungen.»

Ihr wichtigster Rat für Menschen mit Schulden lautet: «Am besten ist natürlich, keine Schulden zu machen und immer seine Rechnungen zu bezahlen.» Und wer eine unberechtigte Forderung bekomme, solle sofort Einspruch einlegen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. «Auf keinen Fall ignorieren», mahnt sie. Denn ist der Gerichtsvollzieher erst einmal vor der Tür, ist es für Widerspruch meist zu spät. Was allerdings auch dann noch geht, ist, vor Ort «bar oder mit EC–Karte» die Forderung zu begleichen. «Dadurch wird die Zwangsvollstreckung beendet.»

Von SpotOn vor 7 Stunden