Es ist ein Fakt: Frauen verdienen spürbar weniger als Männer. Rund 800 Franken oder 11,5 Prozent war der Unterschied beim monatlichen Bruttolohn im Median gemäss Bundesamt für Statistik im Jahr 2018. Die Differenz wird zwar kleiner, aber nur langsam. 800 Franken pro Monat sind rund 10’000 Franken im Jahr und beinahe eine halbe Million Franken in einer ganzen Berufskarriere.
Okay, dann muss ich als Frau wohl davon ausgehen, dass ich auch weniger Geld für die Altersvorsorge habe?
Im Durchschnitt, ja. Die Renten (AHV und Pensionskasse) der Frauen sind im Schnitt rund 37 Prozent tiefer als jene der Männer. Das zeigt eine Studie des Bundesamts für Sozialversicherungen aus dem Jahr 2016. Die Gründe sind vielfältig: Karrierepausen, Teilzeitarbeit und die generellen Gehaltsunterschiede. Aber auch die durch Umfragen erwiesene Tatsache, dass in vielen Familien vor allem der Mann das Finanzielle regelt und die Frau sich weniger mit dem Thema auseinandersetzt. Dies ist oft damit verbunden, dass irgendwann Kinder kommen und sich die Aufgabenverteilung in der Familie verschiebt. Auch heute noch.
Wir erwarten ein erstes Kind. Meine Karriere wird für einige Monate stillstehen. Was muss ich bedenken?
Viele Paare sagen sich: Schauen wir mal, was passiert, wenn das Kind da ist. Sie regeln die kurz- und mittelfristigen Probleme: Zimmer einrichten, eventuell in eine grössere Wohnung ziehen, Job-Prozente zwischen Mann und Frau neu verteilen, Kita-Platz sichern. Das ist eigentlich alles anstrengend genug. Aber das Langfristige darf nicht ganz vergessen gehen. Die Frau muss sich frühzeitig überlegen, wie ihr Berufsleben mit Kindern aussieht. Am besten schon während der Schwangerschaft. Besonders aber nach der Geburt gilt es, den Austausch mit Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zu suchen und Möglichkeiten abzuwägen. Es gilt, Möglichkeiten abzuwägen. Doch was heisst das für die weitere Laufbahn? Ist die Aufbauarbeit früherer Jahre damit zunichte? Oder ergeben sich ganz andere spannende Chancen? Diese Gespräche müssen als Paar vorbereitet und geplant werden. Sowieso: Die Altersvorsorge sollte bei einem Paar ganzheitlich betrachtet werden. Gelder sollten für beide einbezahlt werden. Der eine Partner kann dabei auch einen Anteil der Vorsorge für den anderen übernehmen.
Wir haben Kinder. Mein Mann arbeitet 80 Prozent, ich arbeite 60 Prozent. Ist doch schön, dass wir uns die Kinderbetreuung aufteilen. Natürlich verdiene ich weniger, was soll ich auch tun?
Ihr seid nicht allein. Laut Studien arbeiten rund zwei von fünf Schweizer Erwerbstätigen Teilzeit. Frauen arbeiten sogar drei Mal häufiger in Teilzeit als Männer. Was dies finanziell bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel: Nehmen wir an, eine 35-jährige Mutter mit einem Jahreseinkommen von 100’000 Franken reduziert ihr Pensum von 100 auf 40 Prozent. Mit den Jahren stockt sie die Prozent wieder auf 60 und 80 Prozent auf. Dennoch hat sie in der Pensionskasse zum Zeitpunkt der Pension «nur» rund 370’000 Franken zur Verfügung. Hätte sie all diese Jahre mit vollem Pensum durchgearbeitet, wären es über 530’000 Franken gewesen und damit 35 Prozent mehr. Wohlgemerkt: Die 100’000 Franken aus dem Rechenbeispiel sind ein überdurchschnittliches Einkommen. Dieser Fehlbetrag lässt sich unter anderem durch die Säule 3a decken. Wer 23 Jahre lang den derzeit gültigen Maximalbeitrag von 6’833 Franken einzahlt, macht die 160’000 Franken Differenz aus dem obigen Beispiel wieder wett – ohne Berücksichtigung von Zinsen und Zinseszinsen. Die Zeitspanne von 23 Jahren zeigt: Über die 3. Säule sollte man sich am besten bereits in jungen Jahren vorausschauend Gedanken machen. Auch über Fondslösungen lässt sich effektiv Geld für die Zukunft zur Seite legen. Hilfreich ist es in allen Fällen, sich beraten zu lassen. Denn jede Lebens- und damit Vorsorgesituation ist individuell.
Teilzeitarbeit, Kindererziehung, Berufspausen. Es gibt viele Herausforderungen und Wendepunkte im Leben einer Frau. Es gilt, die Gegenwart zu meistern und gleichzeitig für die Zeit nach der Pensionierung vorzusorgen. Der Vorsorgeplan SmartFlex der AXA (Säule 3a/3b) ermöglicht ein angenehmes Heute und ein sicheres Morgen. Er kann individuell zusammengestellt und jederzeit den persönlichen Bedürfnissen angepasst werden. Wie frau es braucht.
Warum soll ich mir auch Sorgen machen? Ich bleibe Hausfrau. Mein Mann verdient genug für uns beide.
Vielleicht. Hoffentlich. Und wenn ihr zusammen glücklich seid und bleibt, gratulieren wir von Herzen. Damit aber genug Romantik: Wir haben in der Schweiz eine Scheidungsrate von fast 50 Prozent (35’000 Heiraten gegenüber 16’000 Scheidungen pro Jahr). Dieser Umstand hat übrigens auch einen Einfluss auf die Rechtsprechung bei Unterhaltszahlungen. Das Bundesgericht hat im Frühjahr eine Reihe von Grundsatzentscheiden getroffen, wonach geschiedene Frauen weniger einfach finanzielle Unterstützung durch den Ex-Mann erhalten. Eben gerade, weil eine Scheidung heute nicht mehr eine Ausnahme ist. Nicht zu vergessen ist auch: Die Lebenserwartung einer Frau ist in der Schweiz rund 3,5 Jahre höher als die eines Mannes. Ein Ehevertrag, eine Lebensversicherung oder ein Testament helfen bei der Absicherung. Auch wenn man die Arbeit gemäss traditionellem Familienmodell dem Ehemann überlässt und selbst gerne Hausfrau ist: Aus steuerlichen Gründen ist es sinnvoll, dass sich frau ebenfalls in einem kleinen Pensum anstellen lässt. In die Säule 3a, deren Beträge von den Steuern abgezogen werden können, kann nur einzahlen, wer ein AHV-pflichtiges Einkommen vorweisen kann. Mit Anschluss an einer Pensionskasse können maximal CHF 6'883 einbezahlt werden. Ohne Anschluss an eine Pensionskasse sind es 20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 34'416.
Wäre denn das Leben im Konkubinat besser?
Jedenfalls ist es unverbindlicher. Ob das besser ist oder nicht, hängt ganz von dir ab. Gerade im Konkubinat ist es deshalb sinnvoll, sich umso besser abzusichern. Wieso? Ein Beispiel: Wenn der Konkubinatspartner stirbt, bekommt die Hinterbliebene keine Renten aus der 1. Säule. Aus der 2. Säule bekommt die Hinterbliebene allenfalls eine Partnerrente gemäss Vorsorgereglement der Pensionskasse des Konkubinatspartners. Umso empfehlenswerter sind die Säulen 3a und 3b. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: Bei 3a ist eine gesetzliche Reihenfolge gegeben, an wen die Gelder gehen. Hier stehen leibliche Kinder vor der Konkubinatspartnerin. Ähnlich wie beim Erbrecht gilt diese Reihenfolge, solange keine anderen Vereinbarungen getroffen sind. Es ist deshalb wichtig, dass frühzeitig beim Vorsorgeträger hinterlegt wird, wie die Begünstigungsordnung und damit die Erbfolge in Bezug auf die Säule 3a auszusehen hat. Und das ist nur einer der vielen Punkte, die es zu beachten gilt. Mehr auf dieser Checkliste über Vorsorge und Konkubinat.
Während meiner Babypause kann ich gar nichts für meine Vorsorge tun, oder?
Wer zum Zeitpunkt der Geburt Arbeitnehmerin oder Selbständigerwerbende ist, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Mutterschaft. Diese Entschädigung beträgt während maximal 14 Wochen 80 Prozent des vor der Geburt erzielten Einkommens, jedoch höchstens 196 Franken pro Tag (rund 6'000 Franken pro Monat). Es ist also nicht so, dass man als Mutter nichts mehr verdient. Die Gelder können zur Vorsorge eingesetzt werden. Voraussetzung für eine Einzahlung in die Säule 3a ist – wie weiter oben ausgeführt – ein AHV-pflichtiger Lohn. Ist dies gegeben, kann zum Beispiel auch der Partner die Mutter in der gebundenen Vorsorge unterstützen. Ein weiteres Beispiel, das zeigt, dass eine vorausschauende Vorsorgeplanung wichtig ist.
Wie packe ich die Vorsorgeplanung am besten an?
Eine Familie will das Beste für ein Kind, es unterstützen und ihm viele Chancen ermöglichen. Gleichzeitig müssen sich Familien und vor allem auch Mütter frühzeitig Gedanken über die Vorsorge machen. Speziell gilt dies für Single-Frauen, die vielleicht im Alter keinen Partner an der Seite haben werden. Und wenn du zu den Menschen gehörst, die sich sagen, dass man über Geld nicht spricht: Stimmt nicht, jedenfalls nicht in einer Ehe oder im Konkubinat. Eine Vorsorgeplanung, die über Jahrzehnte abgestimmt werden muss, gehört in der Partnerschaft diskutiert. Egal, ob man Kinder hat. Egal, ob man Teilzeit arbeitet. Egal, ob man solo, im Konkubinat oder verheiratet ist.
Also: Ich übernehme als Frau selbst Verantwortung für meine Vorsorge.
Bravo! Frau hat mehr Absicherung, wenn sie sich frühzeitig mit dem Thema Finanzen und Vorsorge auseinandersetzt. Innovative Teilzeitlösungen in der Partnerschaft sind vielerorts schon Tatsache und werden es in Zukunft noch vermehrt sein. Absprachen mit dem Partner werden wichtiger. Wir leben in einer Welt, die immer mehr Möglichkeiten bietet, seinen Lebenstraum zu verwirklichen. Lassen wir uns von diesen Möglichkeiten inspirieren: Packen wirs an! Macht euch ein Bild über eure individuelle Vorsorgesituation und schaut, dass eure Wünsche und Träume Platz finden bei der Vorsorgeplanung.