Keine Angst: Fürst Albert von Monaco, 61, scheint es den Umständen entsprechend gut zu gehen. Zwar war der monegassische Prinz einer der ersten Monarchen Europas, der sich mit dem Coronavirus ansteckte. Nur Stunden nach der Diagnose meinte er aber zu «People», es fühle sich okay. «Meine Symptome sind grippeähnlich, aber es fühlt sich nach einem milden Fall an.»
Er habe nur leichtes Fieber, ein bisschen Husten. Inzwischen gab er auch bereits weitere Interviews und postete am Donnerstag auf Facebook eine offizielle Mitteilung, dass er seine Quarantäne im Palast verbringe, aber weiterhin arbeite.
Trotzdem wirft die aktuelle Situation die Frage auf: Was wäre eigentlich, wenn Fürst Albert seine Rolle vorübergehend nicht wahrnehmen könnte? In den meisten europäischen Monarchien wäre diese Frage schnell beantwortet.
In Schweden etwa übernimmt aktuell Kronprinzessin Victoria, 42, schon mehr Aufgaben von ihrem Vater. In Dänemark unterstützt Kronprinz Frederik, seine Mutter und in Norwegen sprang Kronprinz Haakon, 46, in den letzten Monaten sogar schon mehrfach für König Harald, 83, ein, weil dieser im Krankenhaus lag. Bei den Briten wiederum übernimmt mit Prinz William, 38, aktuell sogar der übernächste Thronfolger die Rolle eines Fast-Königs, während sich Queen Elizabeth II., 93, und der – ebenfalls am Coronavirus erkrankte – Kronprinz Charles, 71, in Isolation befinden.
Eigentlich ist der Fall einer Verhinderung des Regenten natürlich auch im Fürstentum Monaco geregelt. So steht gemäss dem Portal «Royal Central» im Artikel 11 der monegassischen Verfassung:
«Der Prinz kann seine Staatsaufgaben ausüben, wenn er die Volljährigkeit erreicht hat, im Alter von achtzehn Jahren. Während der Kindheit des Prinzen oder falls der Prinz seine Funktionen nicht ausüben kann, sind die Organisation und die Bedingungen für die Ausübung der Regentschaft im Hausgesetz der Fürstenfamilie festgelegt.»
Dem Hausgesetz der Grimaldis wiederum ist im Artikel 6 zu entnehmen: «Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, kann der amtierende Prinz mittels Verordnung die Ausübung seiner Aufgaben an den Erbprinzen delegieren, sofern sein Erbe volljährig ist, ...»
Genau Letzteres aber ist das Problem in Monaco. Fürst Albert wurde vergleichsweise spät Vater, seine Zwillinge Prinz Jacques und Prinzessin Gabriella sind erst fünf Jahre alt, also noch lange nicht volljährig.
Natürlich aber ist auch für diesen Fall vorgesorgt. So heisst es im Artikel 6 des Hausgesetzes weiter: «..., wenn er keinen (volljährigen Erben) hat, an seinen Ehepartner oder, wenn er keinen hat, an den nächsten Erben des richtigen Alters in der Nachfolgeregelung.»
Übersetzt heisst dies also: Wenn Fürst Albert seine Aufgabe vorübergehend nicht ausüben kann, kommt gemäss Verfassung das Hausgesetz der Grimalidis zum Zuge. Laut diesem würde Prinz Jacques die Staatsführung übernehmen, nach ihm Prinzessin Gabriella. Da beide jedoch noch minderjährig sind, folgt die Ehepartnerin des Fürsten: Fürstin Charlène, 42. Dabei spielt es scheinbar auch keine Rolle, ob sie in Monaco zur Welt kam oder adlig geboren wurde.
Gut möglich aber auch, dass Charlène verzichten würde. Dann wäre Prinzessin Caroline, 63, an der Reihe. Die Schwester des Fürsten ist auch die nächste in der Thronfolge, hinter Jacques und Gabriella.