Eigentlich wirkt Fürst Albert (65) noch fit und munter, trotzdem denkt er bereits an sein Ableben. Grund zur Sorge? Von einer Krankheit des Fürsten ist nichts bekannt, aber als Monarch muss er an die Zukunft seines Landes denken. Und die heisst Prinz Jacques (8). Wenn Albert eines Tages stirbt, wird sein Sohn auf den Thron folgen. Doch dafür muss dieser erst einmal volljährig sein – und das dauert noch zehn Jahre. Auch wenn Albert kaum damit rechnet, innerhalb des nächsten Jahrzehnts das Zeitliche zu segnen, muss er für den Fall der Fälle alle nötigen Vorkehrungen treffen.
Die Regel war bisher, dass, falls der Fürst vor Jacques 18. Geburtstag sterben sollte, die Ehefrau von Albert, Fürstin Charlène (45) bis zur Mündigkeit ihres Sohnes als Prinzregentin auf dem Thron sitzt und in Vertretung für den Mini-Grimaldi regiert. Doch das hat sich nun geändert und Schuld daran ist Albert höchstpersönlich.
Wie «Bunte» berichtet, schreibt «Closer», dass Fürst Albert bereits vergangenen Juli eine Regelung erlassen hat, die bestimmt, dass Charlène nicht als regierender Vormund für den gemeinsamen Sohn eingesetzt wird, sollte Albert etwas zustossen. Viele Medien sprechen davon, dass Albert seine Ehefrau mit dieser Entscheidung nicht nur entmachte, sondern auch demütige. Die Gründe für sein Handeln sind allerdings nicht bekannt.
Macht er sich vielleicht nur Sorgen um Charlène, weil diese in den vergangenen Jahren immer wieder mit schweren gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hatte? Traut er ihr etwa diese Mammutaufgabe nicht zu? Oder will er nur sicher gehen, dass sie und sein Land entsprechend unterstützt werden, sollte er mal nicht mehr sein? Es kann aber genauso gut sein, dass Albert die Entscheidung nicht alleine getroffen hat, sondern Charlène konsultierte und es ihr Wunsch war, nicht als Prinzregentin eingesetzt zu werden.
Wie würde eine Regierung ohne Albert aussehen?
Mit der neuen Verordnung würde ein Regentschaftsrat aus sieben Mitgliedern das Zepter vorübergehend übernehmen. In der Erlassung heisst es: «Ist der Erbprinz zum Zeitpunkt des Todes oder der Abdankung des Landesfürsten minderjährig, wird die Regentschaft durch den Regentschaftsrat ausgeübt.» Du diesem Gremium würden dann wahrscheinlich unter anderem die Schwestern von Albert gehören, Prinzessin Caroline (66) und Prinzessin Stéphanie (58).