Monatelang musste das monegassische Fürstenhaus und das Volk auf Fürstin Charlène (44) verzichten, während sie erst in Südafrika war – und ihren Aufenthalt dort aufgrund einer schweren Hals-Nasen-Ohren-Infektion verlängern musste – und sich anschliessend wegen psychischer und physischer Probleme in eine angeblich Schweizer Privatklinik in Behandlung begab.
Zu Ostern dann die freudige Nachricht: Die Fürstin ist wieder im Kreise ihrer Familie und erfreute die Monegassen mit einem österlichen Familienfoto auf Instagram. Kurz darauf folgte dann der erste öffentliche Auftritt mit ihrem Ehemann Fürst Albert (64) und den gemeinsamen Kindern Prinz Jacques und Prinzessin Gabriella (beide 7). Und Charlène bewies, dass sie trotz aller Strapazen in den vergangenen Monaten ihr Lächeln nicht verloren hat.
Am Wochenende wurde die Freude der Fans über die Wiedervereinigung der Fürstenfamilie allerdings bis ins Mark erschüttert: Charlène soll nach Genf ziehen wollen. Das will die italienische Zeitung «Voici» herausgefunden haben. So soll die Fürstin von Albert rund 12 Millionen Franken Apanage erhalten und nach wie vor zu öffentlichen Terminen des Fürstenhauses erscheinen, ansonsten aber zurückgezogen in der Westschweiz wohnen. Ihre Zwillinge würden allerdings bei Albert in Monaco bleiben und ihre Mutter lediglich in den Schulferien besuchen können.
Wie der «Blick» berichtet, würde Genf als künftiger Wohnort Sinn machen, denn nicht nur ist die Stadt nur eine Flugstunde von Monaco entfernt, sie liegt auch auf der anderen Seeseite von Montreux, wo sich die Luxusklinik Les Alpes befindet, in der sich Charlène angeblich in Behandlung befunden haben soll.
Was allerdings hinter den Gerüchten steckt, ist bisher nicht bekannt, denn von offizieller Palastseite wurden die Behauptungen der italienischen Zeitung noch nicht bestätigt.
Auch wenn die Angelegenheit stark nach Trennung klingt, eine Scheidung ist beim Fürstenpaar ausgeschlossen. Albert ist – trotz zweier unehelicher Kinder – gläubiger Katholik, weshalb der Bund der Ehe für ihn von grosser Bedeutung sein soll. Und auch für Charlène soll aufgrund des Ehevertrages eine Scheidung nicht infrage kommen: Sie würde bei diesem Schritt nämlich ihre Kinder verlieren, denn für Jacques und Gabriella erhielte Albert laut Vertrag das Sorgerecht.