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Der ganz normale Wahnsinn

Sollen 16-Jährige abstimmen dürfen?

Kürzlich sagte der Nationalrat Ja zum Stimmalter 16 - bereits zum zweiten mal nach 2020. Die Diskussion ist also wieder lanciert. Unsere Familienbloggerin ist unentschlossen.

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familienblog stimmrecht 16

Momentan liegt der Altersdurchschnitt der Wählenden in der Schweiz bei 57 Jahren. Könnte das Stimmrechtsalter 16 dies ändern?

imago images / Eibner

Es gibt tatsächlich einiges, das für ein Stimmrechtsalter 16 spricht. «Vor uns liegen Jahre, welche weitreichende Folgen für die junge Generation haben. Geben wir ihr die notwendig politische Teilhabe», sagt Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan (41), die Initiantin der Initiative. Ich bin da mit ihr. Es ist zwar ein Fakt, dass die Stimmbeteiligung der jungen Bevölkerung auch so relativ niedrig ist, und vermutlich auch die 16- und 17-Jährigen nicht in Massen die Urne stürmen würden.

Aber genau hier liegt das Problem: Das Durchschnittsalter der Wählenden in der Schweiz liegt momentan bei 57 Jahren. Wenn es jetzt um gesellschaftliche Themen geht, welche nicht nur die Zukunft unserer Kinder prägen werden, sondern sie auch in der Gegenwart betreffen, frage ich mich schon, wie okay es ist, wenn 57-Jährige über ihre Köpfe hinweg darüber entscheiden. Zum Beispiel über Schulreformen, oder darüber, wen sie heiraten und ob sie bei gewissen sexuellen Orientierungen Kinder haben dürfen. Würden die interessierten 16- und 17-Jährigen mit über solche Dinge abstimmen, würde das vielleicht das Durchschnittsalter der Stimmenden ein kleines bisschen senken.

Aktives und passives Stimmrecht trennen?

Der Knackpunkt liegt für mich beim Splitten des aktiven und passiven Stimmrechts: 16- und 17-Jährige dürften abstimmen, könnten aber als Minderjährige nicht in Ämter gewählt, also demnach auch nicht in die Pflicht genommen werden, politische Verantwortung zu tragen. Und hier liegt der Hund begraben. Denn das wäre etwa so, wie wenn irgend ein Witzbold in meiner Familie eine Initiative für die Anschaffung eines Hundes lancieren würde. Meine Kinder (nehmen wir mal an, sie wären zu dem Zeitpunkt 16 und 17 Jahre alt), welche beide zu gleichen Teilen darüber abstimmen dürften wie ich, würden mich überstimmen, und ich wäre gezwungen, uns einen Hund anzuschaffen. Aber: da sie noch minderjährig sind, könnte ich sie nicht in die Pflicht nehmen, den Hund zu betreuen oder seinen Unterhalt zu finanzieren. Würde das Projekt schiefgehen und der Hund das Zeitliche segnen, wäre ich schuld, nicht sie - obwohl ich den Hund gar nicht wollte.

Ich erlebe die Generation meiner Kinder als politisch sehr interessiert, halte sie durchaus für fähig, selbst zu denken und politische Entscheide zu treffen. Aber: Überlegt man sich auch die Konsequenzen der eigenen Entscheidungen, wenn man diese gar nicht tragen muss? Ich weiss es nicht.

Familienbloggerin Sandra C.
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Von Sandra Casalini am 26. März 2022 - 14:09 Uhr