Vielleicht will man nur kurz Gemüse fürs Abendessen einkaufen, vielleicht möchte man wieder mal einen Abend zu zweit zu verbringen – früher oder später kommt bei allen Eltern der Moment, in dem sie sich fragen, ob sie ihr Kind allein lassen können. Schliesslich haben sie doch eine Aufsichtspflicht zu beachten.
Diese gesetzliche Aufsichtspflicht besagt, dass Eltern ihre Kinder vor Schäden schützen müssen und dafür zu sorgen haben, dass die Kinder keinem anderen Menschen einen Schaden zufügen. Sie bestimmt jedoch weder den Zeitpunkt, ab welchem Alter ein Kind allein gelassen werden kann, noch die Dauer, wie lange die Eltern fortbleiben dürfen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung schreibt dazu: «Wie intensiv die Aufsicht über Kinder sein muss, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab.» Entscheidend ist also, ob sich das Kind in einer sicheren Umgebung aufhält und ob es charakterlich und geistig genug reif ist, um allein zurecht zu kommen.
Obwohl es keine gesetzlichen Altersgrenzen für das Alleinlassen von Kindern gibt, können sich Eltern doch an einigen Richtwerten orientieren: Gemäss eltern.de sollte man Kinder unter drei Jahren niemals unbeaufsichtigt allein lassen – auch dann nicht, wenn sie zuhause schlafen und man nur kurz etwas auswärts erledigen möchte. Wachen sie auf und niemand ist daheim, kann das zu Verlustängsten führen.
Im Kindergartenalter können Eltern ihre Kinder kurz alleine lassen, allerdings sollte der Zeitrahmen 30 Minuten nicht übersteigen. Ab neun Jahren ist eine Stunde tagsüber in Ordnung, wie Psychologe Charles Baumann gegenüber beobachter.ch sagte und ab zwölf Jahren könne man ein Kind auch mal abends allein lassen, maximal bis Mitternacht.
Wichtig ist, dass das Alleinsein Schritt für Schritt geübt wird, Regeln aufgestellt werden, an die sich Eltern und Kinder halten und dass Kinder nur dann allein gelassen werden, wenn sie damit einverstanden sind.
- Die Haustüre wird niemandem geöffnet.
- Welche Nummern müssen im Notfall angerufen werden? Macht eine Telefonliste und stellt sicher, dass die Kinder das Telefon richtig bedienen können. Bleibt zudem selbst erreichbar und ruft – je nach Alter der Kinder und wie oft sie schon allein waren – zwischendurch mal an.
- Sind Nachbarn zuhause, an die sie sich im Notfall wenden könnten?
- Achtet darauf, dass euer Zuhause kindersicher ist. Dazu zählt etwa, dass Streichhölzer, Feuerzeuge und Chemikalien für die Kinder nicht erreichbar sind und ihnen bewusst ist, dass sie weder den Herd anschalten noch die Fenster öffnen dürfen.
- Die Wohnungstür solltet ihr abschliessen, aber einen Zweitschlüssel platzieren, damit die Kinder das Zuhause im Notfall verlassen könnten.
- Sagt euren Kindern, wie lange ihr wegbleiben werdet und haltet euch unbedingt daran.