Der erste eigene Lohn ist für Jugendliche ein wichtiger Schritt in Richtung Selbständigkeit. Für eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer reicht er aber bei weitem nicht aus. Die meisten Jugendliche bleiben deshalb noch einige Jahre bei ihren Eltern wohnen. Und für die stellt sich dann die Frage, ob und inwieweit sich ihre Sprösslinge an den Haushaltskosten beteiligen sollen.
Der Elternratgeber jugendbudget.ch des Verbandes Schweizerischer Kantonalbanken erklärt, weshalb es für die Entwicklung der Teenager durchaus sinnvoll ist, wenn sie zuhause einen Betrag abgeben müssen.
So lange Kinder und Jugendliche nämlich noch im Hotel Mama leben, haben sie meist keine Ahnung, wie hoch die alltäglichen Kosten für einen Haushalt sind und wissen auch den Wert von Haushaltsarbeit wenig zu schätzen. Müssen sie Abgaben leisten für die Verpflegung und die von den Eltern übernommenen Arbeiten, werden sie darauf sensibilisiert, wie teuer das Führen eines Haushalts ist. Gleichzeitig lernen sie, ihren Lohn einzuteilen.
Gemäss jugendbudget.ch soll die Höhe dieses sogenannten Kostgeldes von jeder Familie individuell bestimmt werden. Das Gesetz sagt zudem, dass der Lohn, den Jugendliche selbst erwirtschaften, ihnen gehört. Jedoch haben Eltern das Recht, einen Betrag für Kost und Logis zu verlangen. Wie hoch dieser sein soll, ist nicht bestimmt.
Der Elternratgeber der Kantonalbanken schlägt folgende Grundregeln vor:
- Bis zu einem Lohn von 550 Franken pro Monat ist es sinnvoll, wenn Jugendliche die Kosten für Smartphone, ÖV und Freizeit selbst bezahlen, aber kein zusätzliches Kostgeld abgeben.
- Ab einem Lohn von 550 Franken pro Monat ist ein Beitrag für Mahlzeiten und Haushaltsarbeiten angemessen.
- Ab einem Lohn von über 1000 Franken pro Monat kann vereinbart werden, dass die Jugendlichen einen Teil der Krankenkassen-Prämien übernehmen.
Betreffend der Höhe der Abgaben empfehlen Fachpersonen gemäss der Pro Juventute 10 bis 20 Prozent des Lehrlingslohns.