Fragen gibt es viele rund um die Wiedereröffnung der Schweizer Schulen am 11. Mai. Jeder Kanton bestimmt dabei selbst, wie er konkret vorgehen will. Die Bildungsdirektion des Kantons Zürich macht nun den ersten Schritt und informierte an der heutigen Pressekonferenz, was Schülerinnen und Schüler in rund einer Woche erwarten wird.
Was schon mal klar ist: Gestartet wird mit reduziertem Stundenplan und Klassen mit höchstens 15 Schülerinnen und Schülern. Die Maturitätsprüfungen finden nicht statt.
«Wenn in einer Klasse mehr als15 Schülerinnen und Schüler sind, wird die Klasse in zwei Gruppen geteilt. Da die meisten Klassen dadurch doppelt geführt werden, werden die Kinder in der Regel weniger Präsenzunterricht haben», heisst es in der Medienmitteilung.
Dieses Modell gilt voraussichtlich bis am 8. Juni. Dann sollen die Schulen wieder auf Normalbetrieb umstellen, wenn es die Entwicklung der Corona-Pandemie erlaubt. Die Durchführung von Lagern, Reisen und klassenübergreifenden Veranstaltungen bleibt bis zu den Sommerferien verboten.
Auch der Stundenplan wird nicht im gleichen Umfang wie vor der Krise stattfinden. «Wo die Schulen die Schwerpunkte setzen, ist im Grundsatz diesen überlassen», sagt Marion Völger, Amtschefin der Zürcher Volksschule an der Pressekonferenz. Der Fokus liege wohl insbesondere auf Mathematik, Deutsch und Fremdsprachen.
Jüngere und ältere Kinder werden nicht gleich behandelt. «Für Kinder bis zehn Jahren gilt keine Abstandsregelung», sagt Bildungsdirektorin Silvia Steiner. Von älteren Kinder dagegen dürfe man erwarten, dass sie sich an die bis anhin üblichen Schutzmassnahmen halten würden.
Was passiert, wenn Eltern ihr Kind aus Angst vor einer Ansteckung nicht in die Schule schicken wollen? «Im Grundsatz gilt die Schulpflicht», sagt Steiner. Man werde aber in jedem Fall jeweils das Gespräch suchen, um eine individuelle Lösung zu finden.
Gespräche seien auf jeden Fall möglich, wenn die Eltern zur Risikogruppe gehörten. Eine weitere Ausnahme wird gestattet, wenn die Kinder zuhause in Quarantäne bleiben müssen, weil sie mit einer infizierten Person in Kontakt waren. An Corona erkrankte Kinder dürfen selbstverständlich weiterhin nicht zur Schule gehen.
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