1. Als Bestrafung das Sackgeld streichen
Wurde zwischen Eltern und Kindern vereinbart, dass es Sackgeld gibt, sollte dieses auch regelmässig und zuverlässig ausbezahlt werden. Das Sackgeld als Bestrafungsmittel zu benutzen, ist laut projuventute.ch nicht sinnvoll. Unter anderem, weil eine solche Strafe nicht beliebig oft wiederholt werden kann. Zudem würden die Kinder auf diese Strafe entweder mit Gleichgültigkeit reagieren, weil es sich beim Sackgeld um einen geringen Betrag handelt, auf den sie nicht zwingend angewiesen sind, oder weil sie das Sackgeld sowieso über eine längere Zeit sparen.
Weiter fördert das Streichen des Sackgeldes als Erziehungsmassnahme nicht die Einsicht von Kindern, sondern verstärkt bloss das Machtverhältnis zwischen Eltern und Kindern. Ausserdem sollten Kindern dank Sackgeld lernen, ihre Mittel einzuteilen. Werden ihnen diese jeweils plötzlich wieder entzogen, wird der Lerneffekt zerstört und Kinder haben irgendwann auch keine Lust mehr, das Sackgeld zu sparen.
2. Zur Belohnung das Sackgeld aufstocken
Genauso, wie man das Sackgeld nicht zum Bestrafen nutzen sollte, ist es auch nicht ratsam, dieses als Belohnung zu gebrauchen. Das wäre deshalb kontraproduktiv, weil die Kinder durch das «Belohnungs-Geld» wieder nicht lernen, mit einem fixen Budget zu haushalten. Eltern sollten deshalb auch nicht nachgeben, wenn Kinder um mehr Geld bitten, weil sie den erhaltenen Betrag bereits ausgegeben haben. Das Sackgeld für Kinder ist schliesslich nicht für dringend nötige Dinge gedacht – diese werden nach wie vor von den Eltern bezahlt. Ist ihr Sackgeld aufgebraucht, müssen die Kinder bis zum nächsten «Zahltag» warten. Dies wird sie lehren, künftig achtsamer mit dem Geld umzugehen.
3. Unangemessene Summen bezahlen
Die Höhe des Sackgeldes hängt in der Regel vom Familienbudget ab und davon, wie alt die Kinder sind. Gemäss swisslife.ch dienen folgende Beträge als Orientierungshilfen:
- Ab 6 Jahre: 1 Franken pro Woche
- Ab 7 Jahre: 2 Franken pro Woche
- Ab 8 Jahre: 3 Franken pro Woche
- Ab 9 Jahre: 4 Franken pro Woche
- 10 bis 11 Jahre: 25 bis 30 Franken pro Monat
- 12 bis 14 Jahre: 30 bis 50 Franken pro Monat
- Ab 15 Jahre: 50 bis 80 Franken pro Monat
Nebst der Höhe des Sackgeldes ist also auch der Rhythmus entscheidend, in dem es den Kindern gegeben wird: Bis zum Alter von neun Jahren sollten es die Kinder wöchentlich, danach monatlich erhalten. Ab 10 Jahren kann einem Kind nämlich zugetraut werden, dass es sein Geld über einen längeren Zeitraum einteilen kann.