Kinder benötigen besonderen Schutz. Deshalb wurden am 20. November 1989 die UNO-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Sie umfasst international geltende Rechte von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis 18. Jahren. Die Schweiz hat sich im Jahr 1997 dazu verpflichtet, die Konvention umzusetzen und dafür zu sorgen, dass sie ernst genommen und beachtet werden.
Im Vergleich mit anderen Ländern sind die Rechte von Kindern in der Schweiz weitgehend gewährt. Doch auch hierzulande können nicht alle Kinder gewaltfrei aufwachsen und auch bei der Integration von Kindern mit einer Behinderung besteht durchaus Optimierungspotenzial. Da Kinder oft nicht selbst in der Lage sind, ihre Rechte einzufordern, ist es an den Erwachsenen, diese zu beachten und immer wieder auf sie aufmerksam zu machen. Die Verantwortung liegt dabei nicht nur bei den Eltern, sondern unter anderem auch bei Lehrpersonen, Sporttrainern und Berufsbildnern.
Recht auf Gleichbehandlung
Kein Kind darf wegen seiner Hautfarbe, Religion oder seines Geschlechts benachteiligt oder diskriminiert werden. Alle Kinder haben die gleichen Rechte
Recht auf Gesundheit
Jedes Kind hat das Recht, die Hilfe und medizinische Versorgung zu erhalten, die es braucht, wenn es krank ist.
Recht auf Bildung
Kinder haben das Recht, zur Schule zu gehen und die Bildung zu erhalten, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
Recht auf Freizeit, Spielen und Erholung
Kinder haben ein Recht auf Freizeit und sollen spielen und sich erholen können.
Recht auf freie Meinungsäusserung
Jedes Kind hat das Recht, seine Gedanken zu äussern und angehört zu werden. Zudem hat jedes Kind das Recht auf Information und darf sich an Entscheidungen beteiligen, die es direkt oder indirekt betreffen.
Recht auf gewaltfreie Erziehung
Jedes Kind hat das Recht, frei von Gewalt aufzuwachsen und muss vor sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt werden.
Recht auf elterliche Fürsorge
Jedes Kind hat das Recht, bei seinen Eltern aufzuwachsen. Ist das nicht möglich, sollen sich Pflege- oder Adoptiveltern um die Kinder kümmern. Ohne triftigen Grund und gegen ihren Willen dürfen Kinder nicht von ihren Eltern getrennt werden.
Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht
Muss ein Kind aus seiner Heimat flüchten, hat es das Recht auf Schutz und Zuflucht. Im Ankunftsland gelten für das geflüchtete Kind dieselben Rechte, wie für alle anderen Kinder.
Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
Jedes Kind hat das Recht auf ein erfülltes Leben und Unterstützung, wenn es zur aktiven Teilnahme am sozialen Leben, im Alltag oder für seine Entwicklung zusätzliche Hilfe benötigt.
Recht auf angemessene Lebensbedingungen
Jedes Kind hat das Recht auf angemessene Lebensbedingungen für die Entwicklung seiner körperlichen und geistigen Gesundheit.