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Ferien in Risikoländern

Droht den Eltern jetzt eine Busse?

Viele Familien dürften dieses Jahr wegen der Corona-Pandemie die Sommerferien in der Schweiz verbringen. Geht die Reise allerdings doch ins Ausland, ist Vorsicht geboten. 29 Länder stehen derzeit auf der Risikoliste des Bundes. Wer sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in einem dieser Staaten aufhielt, muss in Quarantäne.

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Corona Virus - Home Schooling

Für Schülerinnen und Schüler, die nach den Sommerferien zu Hause bleiben müssen, wird von den meisten Schulen kein Fernunterricht organisiert. (Symbolbild)

Valeriano Di Domenico

Endlich sind sie da, die Sommerferien. Viele Schülerinnen und Schüler, und wohl auch deren Eltern, haben die freien Tage nach wochenlangem Homeschooling und allgemeinem Pandemie-Stress  schon seit längerem herbeigesehnt. Bleibt nur noch die Frage, wo es denn in diesem Krisenjahr hingehen soll.

Viele Familien werden wohl in der Schweiz bleiben, sich quasi an die Empfehlungen des Bundes halten und die schönste Zeit des Jahres irgendwo zwischen Campingplatz, Badi und Bergwanderung verbringen. Doch auch ins Ausland darf man reisen, seit die Grenzen zu vielen Ländern, vor allem in Europa, wieder offen sind. Allerdings ist bei Reisen ins Ausland Vorsicht geboten, denn das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eine Liste mit Risikoländern veröffentlicht. Zurzeit sind es deren 29, dazu gehören auch etwa Schweden, Serbien oder der Kosovo. 

Wer sich zwei Wochen vor der Rückreise in einem dieser Staaten aufhielt, muss, zurück in der Schweiz, während zehn Tagen in Quarantäne. Dies gilt für die ganze Familie, also auch für die (schulpflichtigen) Kinder. Umstritten ist, wie mit dieser «Verlängerung» der Ferien umgegangen wird, bzw. ob diese Absenzen entschuldigt werden, oder nicht. Wie so oft, haben die Kantone unterschiedliche Praktiken, vereinzelt können sogar Bussen ausgesprochen werden.

 

Können Schülerinnen oder Schüler im Anschluss an die Sommerferien aufgrund einer Reise in ein Risikogebiet den Schulunterricht nicht rechtzeitig antreten, gilt dies, etwa im Kanton Zürich, als rechtlich entschuldigte Absenz. «Sie haben in dieser Zeit keinen Anspruch auf Fernunterricht, die Schule sendet ihnen aber wie bei einer Krankheitsabsenz Hausaufgaben und Unterrichtsstoff nach Hause», sagt Myriam Ziegler, Leiterin Volksschulamt des Kantons Zürich und verweist auf eine entsprechende Weisung des Kantons. 

Auch im Kanton Bern erhalten die Kinder und Jugendlichen während der Quarantäne von der Schule Aufgaben und Aufträge, welche sie zu Hause selbstständig erfüllen müssen. «Die Eltern tragen die volle Verantwortung für die Umsetzung der Quarantäne. Sie entschuldigen die Schülerinnen und Schüler bei der Lehrperson», so Martin Werder, Leiter Kommunikation von der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern.

Es wird kein Fernuntericht angeboten

Anders sieht es hingegen im Kanton St. Gallen aus. Dort droht den Eltern sogar eine Busse, sollten die Kinder nach den Sommerferien nicht zurück in den Unterricht geschickt werden können. «Die Schulen sind nicht verpflichtet, Fernunterricht zu organisieren. Wie sie dies im Einzelfall regeln, ist ihnen überlassen. Das Bildungsdepartement rät Eltern, die mit ihren Kindern in ein Risikoland reisen, deshalb dazu, mindestens 10 Tage vor Schulbeginn zurückzukehren. Bleibt das Kind wegen der Quarantäne dem Schulunterricht fern, können die Eltern dafür gebüsst werden», sagt, Thomas Zuberbühler, Leiter Kommunikation der Staatskanzlei des Kantons St. Gallen.

Gemäss Gesetz könnten fehlbare Eltern verwarnt oder mit bis zu 1000 Franken gebüsst werden. Ob dieses auch zur Anwendung kommt, liegt gemäss Zuberbühler im Ermessen der Schulgemeinden. «Die Beurteilung, inwiefern die Eltern im Zusammenhang mit der Verletzung der Schulpflicht gebüsst oder verwarnt werden, obliegt den Trägern der öffentlichen Volksschule.»

Im Kanton Basel-Stadt hofft man darauf, dass alle Personen, die ihre Ferien in einem Risikoland verbracht haben, rechtzeitig in die Schweiz zurückkehren und so die Quarantäne vorgängig absolviert werden kann. «Wer wissentlich eine Quarantäne während der Schulzeit in Kauf nimmt, muss mit unentschuldigten Absenzen rechnen. Für diese Gruppe von Personen wird kein spezieller Fernunterricht organisiert. Wir rechnen aber nicht damit, dass dieser Fall vermehrt eintritt», sagt Yvonne Reck, Mediensprecherin des Erziehungsdepartements des Kantons Basel-Stadt.

Und auch hier liegt der definitive Entscheid wohl bei den Volksschulen. Je nach Schulstufe kann davon ausgegangen werden, dass quarantänebedingte Absenzen entschuldigt werden. «Die Schülerinnen und Schüler können nicht in die Verantwortung genommen werden, wo sie in den Ferien sind und wann sie zurückkommen. Insofern werden wir auch nicht die Schülerinnen und Schüler mit unentschuldigten Absenzen bestrafen. Betreuung oder Fernunterricht werden aber auch wir nicht anbieten», heisst es von offizieller Seite.

Die Ungleichbehandlung zwischen den Kantonen ist für den Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Schweiz (VSLCH) nur schwer verständlich. «Während Eltern in einem Kanton gebüsst werden sollen, gilt die Quarantäne-Absenz im anderen Kanton als entschuldigt. Das ist mit gesundem Menschenverstand schwer nachzuvollziehen», sagt VSLCH-Präsident Thomas Minder.

Von Simon Beeli am 17. Juli 2020 - 06:09 Uhr