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Kinderrechte in der Schweiz

«Ein Versäumnis kann schreckliche Folgen haben»

Häusliche Gewalt ist auch in der Schweiz weit verbreitet. Zum 30. Jubiläum der UNO-Kinderrechtskonvention finden verschiedene Veranstaltungen statt, die zeigen, wo die Schweiz aktuell steht und was es alles noch zu tun gibt.

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Jedes Jahr werden in der Schweiz 2000 misshandelte Kinder in den Spitälern behandelt. Jedes sechste davon ist noch ein Baby (Symbolbild).

Getty Images

Kinder haben Rechte, legte die UNO vor dreissig Jahren fest. Die Schweiz ratifizierte die Konvention acht Jahre später. «Es hat sich einiges getan seither. Wir sind heute viel sensibilisierter darauf, dass Kinder Rechte haben. Bei der Umsetzung hapert es allerdings immer noch. Im konkreten Leben eines Kindes kann ein Versäumnis schreckliche Folgen haben. Genau dort setzen wir an», sagt Regula Bernhard Hug, 44, Geschäftsleiterin bei Kinderschutz Schweiz.

Das grösste Defizit? «Es gibt keine Minimalstandards im Kinderschutz, welche für die ganze Schweiz gelten. Jeder Kanton hat andere Ansätze und Versorgungsnetze.» Wir zeigen euch, in welchen Bereichen sonst noch dringend gehandelt werden müsste.

1. Häusliche Gewalt ist stark verbreitet

Wer meint, unser Land nähme bei den Kinderrechten eine Vorreiterrolle ein, der täuscht sich. Gewalt an Kindern etwa ist kein Randphänomen. Die Zahlen für die Schweiz dazu sind erschütternd, wie die Ausstellung im Rahmen des UNO-Jubiläums zeigt (weitere Infos dazu findet ihr in der Box unten): Jedes zweite Kind erlebt in der Erziehung psychische und / oder physische Gewalt. Mindestens 20-mal pro Tag trifft die Polizei auf Kinder, die Gewalt zwischen ihren Eltern ansehen mussten. Jedes sechste misshandelte Kind, das in einer Klinik behandelt wird, ist noch ein Baby.

Die Kinderschutzstatistik aller Spitäler dokumentiert 2000 Fälle pro Jahr. Dabei festgehalten werden nur die schlimmsten Fälle. «Die Dunkelziffer für Kinder, die nicht eingeliefert werden, dürfte gross sein. Und so traurig das tönt: Jene Kinder, die ins Spital gebracht werden, sind quasi ‹ Glücksfälle› . Da kann man wenigstens reagieren», sagt Bernhard Hug.

Frappant ist dabei die Umsetzung des Kinderschutzes, welche in der Schweiz hauptsächlich kantonal geregelt ist. «Je nach Kanton hat ein Kind, das unter Gewalt und Vernachlässigung leidet, die viermal niedrigere Chance, professionell betreut zu werden», so die Verfechterin für die Rechte der Kinder.

Kinderschutz Schweiz Kampagne «Starke Ideen»

Die Kampagne «Starke Ideen von starken Kindern» von Kinderschutz Schweiz gibt Tipps, wie man als Eltern Stresssituationen gewaltfrei löst. Weitere Infos findet ihr hier.

Kinderschutz Schweiz / Alessandra Leimer
2. Mitspracherecht von Kindern ist ungenügend

Auch bei der Anhörung besteht häufig ein grosses Defizit: «Obwohl sie ein Recht darauf haben, werden Kinder in der Schweiz in bestimmten Verfahren, die sie selbst betreffen, oft nicht angehört. Beispielsweise bei der Scheidung der Eltern, bei einer Platzierung in einer Pflegefamilie oder in einem Heim, aber auch bei ausländer- oder asylrechtlichen Entscheiden über den Verbleib in der Schweiz», sagt Bernhard Hug. Im letzteren Fall werden Kinder erst ab 14 Jahren angehört, obwohl auch das Bundesgericht bereits festgehalten hat, dass Anhörungen spätestens ab dem 6. Altersjahr möglich sind.

Regula Bernhard Hug Kinderschutz Schweiz

«Es gibt keine Minimalstandards im Kinderschutz, welche für die ganze Schweiz gelten», sagt Regula Bernhard Hug, Geschäftsleiterin Kinderschutz Schweiz.

ZVG
3. Geregelte Schulung für betroffene Berufsgruppen existiert nicht

Ein weiterer Punkt, für den sich Kinderschutz Schweiz stark macht, ist die geregelte Schulung für betroffene Berufsgruppen. «Die systematische Ausbildung zur Früherkennung von Kindeswohlgefährdungen fehlt in der Schweiz bei allen Berufsgruppen, die mit Kindern oder für Kinder arbeiten», so Bernhard Hug. Fachpersonen wie Kinderärzte, Hebammen, Lehrpersonen oder Mitarbeitende einer Kita müssten systematisch sensibilisiert und ausgebildet werden, um sie Gefährdungssituation rechtzeitig zu erkennen und die nötigen Massnahmen zum Schutz des Kindeswohls einzuleiten.

Zum 30-Jahre-Jubiläum der UNO-Kinderrechtskonvention werden am 20. November rund 800 Schülerinnen und Schüler an einer Aktion auf dem Bundesplatz teilnehmen. Einzelne Vertreterinnen und Vertreter der Schülerschaft werden Bundesrat Alain Berset dabei ein Buch mit ihren Forderungen, Wünschen, Sorgen und Anliegen übergeben. Mögen Bundesrat und Parlament sich diese zu Herzen nehmen und eine Regelung von Minimalstandards zum Kinderschutz auf nationaler Ebene baldmöglichst erfüllen.

30 Jahre Kinderrechte - Aktion auf dem Bundesplatz

Am 20. November, am Tag der Kinderrechte, findet auf dem Bundesplatz in Bern zum 30. Jubiläum der UNO-Kinderrechtskonvention eine Grossveranstaltung verschiedener Kinderschutz-Organisationen statt. Es bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich über Kinderrechte zu informieren, weiterzubilden und weitere Forderungen an die Gesellschaft und Politik zu stellen. Bundesrat Alain Berset wird ebenfalls an der Aktion teilnehmen. Weitere Infos zu Programm und Ablauf der Veranstaltung findet ihr hier.

Ausstellung: «Eine Schweiz für Kinder. Wirklich?»

Vom 16. November 2019 bis 20. März 2020 findet die Ausstellung «Eine Schweiz für Kinder. Wirklich?» im Bundeshaus in Bern statt. Sie zeigt anhand wahrer Fälle aus der Schweiz, was die lückenhafte Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention in der Schweiz im Alltag für konkrete Auswirkungen auf unsere Kinder hat. Weitere Infos findet ihr hier.

Von Maria Ryser am 20. November 2019 - 08:09 Uhr