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Lohn, Arbeitszeiten, Alterslimite

Das gilt es bei Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler zu beachten

Ferien bedeuten vor allem für ältere Schüler oftmals nicht bloss Spass und Erholung, sondern auch Arbeit. Viele nutzen die freie Zeit, um erste Erfahrungen in der Berufswelt zu sammeln oder um sich einen Zustupf ans Taschengeld zu verdienen. Hier erfahrt ihr die wichtigsten Regeln dazu.

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Teenager, Ferienjob, Supermarkt

Viele Teenager sammeln in den Ferien erste Arbeitserfahrungen.

Getty Images/Image Source

Die Prüfungen sind geschafft, das Schuljahr vorbei. Nun heisst es: Raus an die Sonne, rein in den See, Fluss oder Pool und die freie Zeit geniessen. Doch das gilt nicht für alle Schülerinnen und Schüler. Für viele Jugendliche bedeutet Ferienzeit Arbeitszeit. Sie übernehmen etwa Aufgaben in einer Fabrik, auf dem Bauernhof oder im Supermarkt. Dadurch bessern sie nicht nur ihr Taschengeld auf, sondern sie erhalten auch erste Einblicke in die Berufswelt und lernen, Verantwortung zu übernehmen. Doch auch bei Ferienjobs gelten das Arbeitsrecht und zudem spezielle Schutzbestimmungen für Jugendliche. Das Wichtigste im Überblick:

Ab welchem Alter darf man Ferienjobs ausüben?

Grundsätzlich dürfen Jugendliche ab 15 Jahren arbeiten. Leichtere Arbeiten sind laut Gesetz bereits ab 13 Jahren erlaubt. Dazu zählen gemäss projuventute.ch etwa Babysitten, Zeitungen austragen oder Regale auffüllen. Um im Gastgewerbe zu arbeiten, müssen die Jugendlichen mindestens 16 Jahre alt sein und in Nachtlokalen darf man erst ab 18 tätig sein. 

Wie kommt man zu einem Ferienjob?

Oft werden erste kleinere Ferienjobs von Eltern und Bekannten vermittelt oder die Schülerinnen und Schüler fragen etwa im Dorfladen oder bei einem Unternehmen in der Umgebung direkt an, ob sie eine Aushilfe benötigen könnten. Zudem gibt es verschiedene Job-Plattformen. Zum Beispiel:

Wie lange dürfen Schülerinnen und Schüler arbeiten?

Während der Schulferien dürfen Jugendliche unter 15 Jahren maximal 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Zudem darf in diesem Alter bloss die Hälfte der Ferien für einen Ferienjob genutzt werden. 15- bis 18-Jährige dürfen bis zu 45 Stunden pro Woche arbeiten. 

Welcher Lohn ist empfohlen?

Gesetzlich geregelt ist der Lohn für Ferienjobs nicht. Die Pro Juventute empfiehlt jedoch einen Mindestlohn von 15 Franken pro Stunde.

Wem gehört der Lohn?

Der erarbeitete Lohn gehört den Jugendlichen. Eltern können aber einen kleinen Anteil des Geldes für den Unterhalt (Kostgeld) einfordern. Zudem könnte vereinbart werden, dass der Lohn zum Beispiel für die Fahrprüfung oder die ersten Ferien mit Freunden gespart wird.

Von fei am 23. Juni 2023 - 16:43 Uhr