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Tipps vom Experten

So erkennt ihr, ob das Halloween-Schleckzeug noch essbar ist

Wie sicher ist es für Kinder, Halloweensüssigkeiten zu konsumieren, deren Haltbarkeitsdatum nicht ersichtlich ist? Ein Experte verrät, wie Eltern erkennen können, ob Schöggeli, Täfeli und Co. noch essbar sind oder nicht.

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Bucket in a pumpkin shape, full with candy after Trick or Treat

Viele Halloween-Süssigkeiten haben weder eine Verpackung noch ein ersichtliches Mindesthaltbarkeitsdatum.

Getty Images

Halloween ist die beste Gelegenheit, um all die Süssigkeiten loszuwerden, die man das Jahr hindurch nicht gegessen hat! Wie viele Menschen wohl so denken, bleibt offen. Sicher ist jedoch: Im Körbchen der Kinder, die an Halloween von Tür zu Tür ziehen, um Schleckzeug zu sammeln, landen oft auch ein paar Süssigkeiten mit zweifelhaftem Vorleben. Zwar sind Schleckereien, die keine Füllungen oder Cremes enthalten, auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oft noch geniessbar. Aber wie lange? Und wer weiss schon, wann all die Schöggeli und Täfeli ihr Mindesthaltbarkeitsdatum erreicht haben! Dieses ist gerade auf Halloween-Süssigkeiten nicht immer ersichtlich.

Multi ethnic group of children go for trick or treat, they wear costumes and running trough street to get some sweets.

«Süsses oder Saures» bedeutet: Wer nichts Süsses rausrückt, muss mit einem Streich rechnen. 

Getty Images

Damit Eltern wissen, welche Halloween-Süssigkeiten ihre Kinder bedenkenlos konsumieren können, hier drei Tipps vom Luzerner Kantonschemiker Silvio Arpagaus:

  1. Allen Sinnen vertrauen: «Unser Körper reagiert mit einem natürlichen Schutzmechanismus auf Lebensmittel, die wir meiden sollten. Wenn etwas ‹gruusig› schmeckt, hat man auch keine Lust, es zu essen», sagt Arpagaus. Genauso wenig, wenn etwas unappetitlich aussieht. Der Fachmann empfiehlt deswegen, Halloweensüssigkeiten mit allen Sinnen zu testen: «Wenn ein Produkt unauffällig aussieht und riecht, kann man es konsumieren. Weist es eine deutliche Veränderung auf, etwa bei der Farbe, der Konsistenz, dem Geruch oder Geschmack, sollte man es nicht mehr essen.»
  2. Mindesthaltbarkeitsdatum nicht als feste Frist verstehen: Falls ein Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Packung angegeben ist, zeigt es nicht an, wann ein Lebensmittel ungeniessbar wird, sondern nur, bis wann der Hersteller die Qualität garantiert. Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum sind meist auch darüber hinaus geniessbar. Die folgenden Zeiträume gelten als unbedenklich: «Bonbons, Zückerli und Lollipops sind bis zu einem Jahr nach dem Datum noch essbar, ebenso Schoggi. Hat sie jedoch eine Füllung – etwa mit Nüssen oder Marzipan – verkürzt sich die empfohlene Zeit für den Konsum auf vier Wochen über das Datum hinaus. Gummibärchen sind rund drei bis sechs Monate haltbar. Und Biskuits und Lebkuchen etwa 30 Tage, während Kuchen, Stollen, Konfekt oder Blätterteiggebäck innerhalb von sechs Tagen verbraucht werden sollten.»
  3. Bei Verbrauchsdatum ist Vorsicht geboten: «Von Produkten mit Verbrauchsdatum, wie etwa rohen Cremes oder frischer Patisserie, sollte man nach Ablauf des Datums die Finger lassen, da sich dort gesundheitsschädliche Keime vermehren können.» Solche Produkte werden den Kindern an Halloween jedoch vermutlich selten ausgehändigt – es sei denn, sie rufen vor einer Patisserie: «Süsses oder Saures!»
Silvio Arpagaus

Dr. Silvio Arpagaus leitet die Dienststelle für Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz des Kantons Luzern. 

ZVG
Sylvie Kempa
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Von Sylvie Kempa am 2. November 2024 - 07:00 Uhr