Das Gleichstellungsgesetz spricht eine klare Sprache: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen weder direkt noch indirekt aufgrund von Zivilstand, familiärer Situation oder Schwangerschaft benachteiligt werden. Die Realität sieht leider anders aus. Das sind die wichtigsten Fakten zur Diskriminierung von Müttern und Frauen in der Schweiz.
- In der Schweiz erhält jede zehnte Mutter nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz die Kündigung. Dies zeigt eine Studie von Travail.Suisse.
- Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen ist noch immer mehrheitlich ein Frauenproblem: Laut Bundesamt für Statistik wechseln Mütter nach der Geburt doppelt so häufig ihre Stelle wie Väter.
- 62,2 Prozent der berufstätigen Mütter reduzieren nach der Mutterschaftspause ihr Pensum. Nur 14,9 Prozent der Väter geben hingegen Arbeitstage auf.
- Mütter mit niedrigen Arbeitspensen sind vom Lohngefälle zwischen Mann und Frau besonders stark betroffen. Von den durchschnittlich 18 Prozent Lohnunterschied in der Schweiz sind 44 Prozent nicht durch Faktoren wie berufliche Bildung oder Stellung erklärbar, ergo geschlechtsspezifischer Diskriminierung zuzuordnen.
- Mütter nennen organisatorischen Aufwand (wie etwa feste Abholzeiten in Kitas), Vorgesetzte ohne Verständnis für die Vereinbarung von Familie und Beruf sowie Unklarheiten bezüglich Platz und Zeit für Stillen / Abpumpen als erschwerende Faktoren beim Wiedereinstieg in den Beruf nach der Geburt.
- Die Schweiz belegt bei der Gleichstellung laut dem aktuellen «Gender Gap Report» international den 20. Rang - hinter Nicaragua, Ruanda und Namibia. Dies, nachdem sie vor wenigen Jahren noch Rang 8 belegte.
- Frauenlöhne stagnieren zwischen dem 30. und 40. Lebensjahr. Also kurz nachdem Frauen im Durchschnitt ihr erstes Kind zur Welt gebracht haben.
- In der Schweiz wird jährlich unbezahlte Arbeit im Wert von mehr als 400 Milliarden Franken geleistet. Der grösste Teil von Frauen und Müttern.
- Frauen geben als häufigste Gründe für ein Teilzeitpensum Kinderbetreuung und familiäre Verpflichtungen an. Männer Ausbildung und Studium.
- Das traditionelle Familienmodell mit Vollzeit erwerbstätigem Vater ist in der Schweiz noch immer gesellschaftlich am besten akzeptiert.
- Bei Paaren mit Kindern wird die Hausarbeit zu mehr als 70 Prozent von der Frau erledigt.
- Die durchschnittliche Altersrente der Frau beträgt nur 63 Prozent der durchschnittlichen Männerrente. Eine klassische Rollenaufteilung nach der Familiengründung ist einer der Hauptgründe für das Gefälle.
- Erst seit 31 Jahren gilt der Mann laut Eherecht nicht mehr als Oberhaupt der Familie.
- Frauen, und damit auch Mütter, sind im Parlament noch immer stark untervertreten. Mehrere Kantone haben noch nie eine Frau als Vertreterin nach Bundesbern geschickt.
- Und gerne auch noch ein lustiger Fakt: Laut Neurowissenschaft kann rein optisch kein Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Gehirnen festgestellt werden, der von all diesen Punkten irgendetwas erklären würde.
Weitere 46 Fakten zur Diskriminierung der Geschlechter in der Schweiz - losgelöst von Mutter- und Vaterrolle - findet ihr hier.