Können Vornamen für Babys zu lang sein? Ja! Und zwar sowohl in Spanien, als auch in der Schweiz. Aber beginnen wir von vorne. Am 10. Januar wurden Sofia Palazuelo (31) und Fernando Fitz-James Stuart (33) zum zweiten Mal Eltern, ihres Zeichens Herzogin und Herzog von Huéscar. So weit, so schön – aber unspektakulär, ausser für Familie und Freunde. Wobei, immerhin ist Fernando Fitz-James Stuart der älteste Sohn des amtierenden Herzogs von Alba und wird damit eines Tages dem nicht unwichtigen spanischen Adelshaus Alba vorstehen. Jenem Haus also, dem bis zu ihrem Tod 2014 auch Cayetana Fitz-James Stuart († 88) vorstand.
Cayetana von Alba ging ein in die Geschichte als eine der reichsten Frauen Spaniens und die Person mit den meisten Adelstiteln weltweit. Kein Wunder, wollten Sofia und Fernando von Huéscar bei der Namensgebung ihrer zweiten Tochter auch an die verstorbene Herzogin erinnern. Direkt taten sie dies, indem sie als vierten Vornamen ihrer Tochter Cayetana wählten, indirekt und vielleicht unbewusst mit der Gesamtlänge des Namens. So entschieden sie sich für: Sofía Fernanda Dolores Cayetana Teresa Ángela de la Cruz Micaela del Santísimo Sacramento del Perpetuo Socorro de la Santísima Trinidad y de Todos Los Santos.
Das zumindest wäre der Plan gewesen. Wie Bunte.de bezugnehmend auf die «Dailymail» berichtet, konnte der Name in Spanien aber nicht im offiziellen Register eingetragen werden. Vielmehr musste gekürzt werden – 11 Namen beziehungsweise 157 Buchstaben entsprachen nicht den Vorgaben.
Auch in der Schweiz zu lang
Wer sich nun trotzdem von Sofia und Fernando von Huéscar bei der Wahl des Babynamens inspiriert fühlt und über eine ähnliche Namenslänge für sein Kind nachdenkt – auch in der Schweiz würde das nicht funktionieren. Tatsächlich gibt es auch hierzulande Vorgaben, wie lang ein Name höchstens sein darf. Das liegt nicht in erster Linie am Pass oder an der Identitätskarte. Wie David Rüetschi vom Eidgenössischen Amt für das Zivilstandswesen gegenüber «Espresso» vom Schweizer Radio SRF sagt, gibt es zwar auch dort eine Maximallänge von 30 Zeichen (Identitätskarte) beziehungsweise 45 Zeichen (Pass). Ist der Name aber zu lang, wird einfach von hinten her gekürzt – der Rufname steht so oder so zu vorderst.
Anders sieht es im amtlichen Personenstandsregister aus: Dort stehen höchstens 100 Zeichen für die Vornamen zur Verfügung. Dann ist Schluss. Trotzdem: «Wenn man das herunterbricht auf Vornamen, sieht man, das sind schon relativ viele», so David Rüetschi. Tatsächlich käme man bei 100 Zeichen auf rund zehn bis 15 Vornamen. Dem Vorsteher des Eidgenössischen Amtes für das Zivilstandswesen ist aus der Praxis entsprechend auch kein Problem bekannt, bei dem ein Name für das Personenstandsregister einmal zu lang war.
Es gibt noch weitere Regeln bei Vornamen
Übrigens gibt es natürlich nicht nur bezüglich der Länge des Vornamens Regeln zu beachten. So darf das Zivilstandesamt einen Vornamen auch ablehnen, wenn er nicht folgenden Vorgaben entspricht:
- Das Geschlecht des Namens muss mit dem Geschlecht des Kindes übereinstimmen.
- Der Name sollte als Name für Menschen verwendet werden und nicht der Name eines Ortes, eines Tieres oder eines Gegenstands sein.
- Der Name darf das Kind nicht der Lächerlichkeit preisgeben.
Ersteres lässt sich im Zweifelsfall lösen, indem man einen Zweitnamen wählt, aus dem das Geschlecht klar hervorgeht. Bei den beiden anderen Punkten geht die Schweiz meist nach dem «Internationalen Handbuch der Vornamen» vor. An diesem orientiert sich auch Deutschland. Welche Namen dort schon abgelehnt wurden, haben wir euch hier aufgelistet.
Und wer sich nun wegen aller dieser Vorgaben einen neuen Babynamen suchen muss, findet hier ganz viel Inspiration!