«Glück ist das einzige, das sich verdoppelt, wenn man es teilt.» Dieses berühmte Zitat von Albert Schweizer ist im Zeitalter der sozialen Medien nicht wörtlich zu nehmen – ganz besonders nicht in Bezug auf Kinderfotos. Diese haben im Internet nämlich grundsätzlich nichts verloren. Davon sind mittlerweile viele Eltern überzeugt. Deswegen verursacht es in vielen Familien auch Diskussionen, wenn die Grosseltern fröhlich die Meilensteine und Geburtstage ihrer Enkelkinder online abfeiern oder Fotos der Kinder in aller Welt herum senden. Worin Oma und Opa kein Problem sehen, ist für die Eltern ein No-Go – habt ihr diese Situation auch schon erlebt?
Nun ist es in vielen Punkten durchaus sinnvoll den Grosseltern und deren Erfahrungsschatz zu vertrauen und ihnen die Freude an den Enkelkindern zu lassen. Wenn die Grosseltern halt mal über die Stränge schlagen, sei ihnen verziehen. Denn der unbeschwerten Bindung zwischen der Grosselterngeneration und den Kindern tut dies gut. Und diese Bindung ist unheimlich wertvoll für eine glückliche Kindheit.
Allerdings bedeutet dies nicht, dass man Grosseltern in jeder Situation die Narrenfreiheit lassen sollte. Gerade bei der Frage, ob sie Kinderfotos im Netz oder auch nur im Whatsapp-Chat mit Freunden teilen, dürfen Eltern darauf bestehen, dass die Rechte des Kindes und seiner Privatsphäre gewahrt werden. Und dass dieses Problem besteht, bestätigt der Begriff «Grandsharenting», der sich aus den englischen Wörtern Grandparents, Parenting und Sharing zusammensetzt (also: Grosseltern, Erziehen, Teilen). Es gibt sogar ein Wort dafür. Zum Glück aber auch eine Lösung.
Falls ihr Eltern seid und so ein Gespräch vor euch habt, hier drei Argumente, mit denen ihr erfolgreich aus der Situation hervorgeht. Falls ihr Grosseltern seid, die sich bislang zu diesem Thema keine Gedanken gemacht haben, hier drei überzeugende Gründe, künftig zweimal nachzudenken, bevor ihr ein Foto des Enkelkindes teilt.
Schon gewusst: Jedes Kind hat das Recht am eigenen Bild – und zwar bereits als Fötus im Bauch der Mutter. Solange Kinder nicht urteilsmündig sind, nehmen die Eltern oder Erziehungsberechtigten dieses Recht für sie wahr. Solange die Grosseltern also nicht erziehungsberechtigt sind, sind sie bezüglich der Weiterverbreitung von Fotos ihrer Enkelkinder auch nicht entscheidungsbefugt. Auch nicht, wenn sie das Fotos selbst gemacht haben. Das Recht am Bild liegt beim Kind. Korrekt wäre es also richtig, die Meinung der Eltern einzuholen und ca. ab dem 12. Lebensjahr das Kind selbst entscheiden zu lassen, wer Fotos von ihm sehen darf und wer nicht.
Wenn nun alle damit einverstanden sind, dass ein Foto online geteilt wird, darf man sich gerne weiter hinterfragen, um möglichem Missbrauch vorzubeugen. Laut Regula Bernhard Hug, Leiterin der Geschäftsstelle der Stiftung Kinderschutz Schweiz, sind es fünf Fragen, die sich alle Menschen stellen sollten, bevor sie ein Kinderfoto online posten:
In welchem Umfeld teile ich das Bild? Ob es in einer öffentlichen Gruppe oder einem privaten Chat geteilt wird, macht einen Unterschied. Dennoch muss man sich bewusst sein, dass jedes versendete Foto per Screenshot grundsätzlich weiterverbreitet werden kann und man mit dem versenden / posten auch die Kontrolle über die Weiterverbreitung des Bildes aus der Hand gibt.
Habe ich mit den Empfängern über die Verwendung gesprochen? Wichtig ist es, die Menschen, die das Bild empfangen oder online sehen können, darüber zu informieren, welche Form der Weiterverwendung des Bildes ok ist und welche nicht. Regula Bernhard Hug empfiehlt allen Eltern, die den Grosseltern zwischendurch Fotos senden, diese Absprache zu treffen. Und die Grosseltern sollten dies ebenfalls tun, wenn sie ein Bild (mit Einverständnis der Eltern / des Kindes) weiterleiten.
Kann ich die Informationen auf dem Bild reduzieren? Erstens mal keinen Namen, kein Alter und keinen Aufnahmeort zum Bild bekannt geben. Aber auch das Bild selbst enthält Informationen. «Wenn sich Kinder in Bewegung befinden und ihr Gesicht nur teilweise oder gar nicht gezeigt wird, ist dies sicher weniger problematisch, als wenn Kinder frontal in die Kamera blicken», sagt Bernhard Hug. «Dies gilt jedoch nur aus heutiger Sicht. Wer weiss, welche Identifikationsmittel uns in Zukunft zur Verfügung stehen – wenn all diese Bilder immer noch im Netz auffindbar sein werden.»
Würde ich dasselbe Bild von mir meinen Vorgesetzten zeigen? Diese Frage steht für sich. Sie zielt darauf ab, die Würde des Kindes zu schützen.
Was bringt es dem Kind, wenn ich dieses Foto teile? Meist überhaupt nichts. Das Teilen befriedigt in erster Linie eigene Bedürfnisse. Dessen dürfen sich die postenden Personen durchaus bewusst werden.
Nachdem man diese fünf Fragen reflektiert und beantwortet hat, erübrigt sich das Thema meistens sowieso ... dennoch hier ein letzter Punkt, um die Wichtigkeit des Themas zu untermauern. Eine Studie aus England lässt aufhorchen. Die Bank Barclays geht davon aus, dass das Posten privater Fotos und Infos in den digitalen Medien bis zum Jahr 2030 eine der grössten Grundlagen für Online-Betrug und Identitätsdiebstahl werden könnte, so die BBC.
Die Bank warnt, dass Erwachsenen nicht bewusst ist, wie viele Informationen sie preisgeben, wenn sie nur schon eine Geburtstagsnachricht schreiben oder einen Namen, eine Schule, den Namen von Haustieren oder Sportmannschaften preisgeben. Solche Informationen, die im Moment harmlos erscheinen, werden noch verfügbar sein, wenn die heutigen Kinder erwachsen sind. Dann könnten sie für Betrug missbraucht werden.
Die Prognose ist erschreckend. Laut der Untersuchung sollen bis zum Ende des nächsten Jahrzehnts zwei Drittel des Identitätsbetrugs bei jungen Menschen auf sogenanntes Sharenting / Grandsharenting zurückzuführen sein. Eltern aber auch Grosseltern, die scheinbar harmlose Informationen preisgeben – etwa nur schon durch das Posten eines Geburtstagsglückwunschs – nehmen ihren Kindern und Enkelkindern die Möglichkeit, im Internet ein unbeschriebenes Blatt zu sein und setzen sie Betrügern potentiell auf dem Silbertablett vor.