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  4. Prinz George hilft mit acht Jahren bereits auf einer Farm aus: Regen für Ferienjobs in der Schweiz
Welche Regeln gelten für Ferienjobs in der Schweiz?

So verdient sich Prinz George in den Schulferien sein eigenes Geld

Früh übt sich, wer später mal sein eigenes Geld verdienen will: Prinz George hatte bereits im Alter von acht Jahren seinen ersten Ferienjob. Wäre das in der Schweiz erlaubt?

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LONDON, UNITED KINGDOM - MARCH 29: (EMBARGOED FOR PUBLICATION IN UK NEWSPAPERS UNTIL 24 HOURS AFTER CREATE DATE AND TIME) Prince George of Cambridge attends a Service of Thanksgiving for the life of Prince Philip, Duke of Edinburgh at Westminster Abbey on March 29, 2022 in London, England. Prince Philip, Duke of Edinburgh died aged 99 on April 9, 2021. (Photo by Max Mumby/Indigo/Getty Images)

Wir kennen ihn ja eher geschniegelt, aber Prinz George hatte in den Frühlingsferien offenbar keine Hemmungen, sich auch einem Ziegenhof die Hände schmutzig zu machen.

Getty Images

Prinz George (8) besitzt seine ersten, eigenhändig verdienten Britischen Pfund. In den Frühlingsferien hat der Sohn von Prinz William (40) und Herzogin Catherine (40) seinen ersten Ferienjob erledigt: Er war auf einer Ziegenfarm in der Nähe des Landsitzes Anmer Hall in Norfolk für das Futter der Tiere zuständig.

Für den jungen Prinzen sicher eine wertvolle Erfahrung und für seine Eltern ein wichtiger Schritt in der finanziellen Erziehung ihres Erstgeborenen. Dass sie diesbezüglich nichts dem Zufall überlässt, hat Kate bereits mehrfach bewiesen. Zum Beispiel lässt sie ihre Kinder vor Schulanfang jeweils die Schulsachen selber einkaufen, damit sie ein Gefühl für den Wert von Geld entwickeln.

Doch zurück zu Georges Ferienjob. Wäre das in der Schweiz auch möglich? Wohl nicht, denn hier herrschen klare arbeitsrechtliche Vorgaben für Ferienjobs. Hier findet ihr die wichtigsten Infos zum Thema sowie die besten Links für weiterführende Informationen.

Die Altersgrenze

Das Arbeitsrecht erlaubt Ferienjobs eigentlich erst ab 15 Jahren. Wobei leichtere Tätigkeiten zum Beispiel im Sport- oder Kulturbereich bereits ab einem Alter von 13 Jahren möglich sind. Im Gastgewerbe herrscht Mindestbeschäftigungsalter 16, denn dort ist unter gewissen Voraussetzungen auch Sonntagsarbeit für Minderjährige erlaubt.

Wie sich insbesondere die «leichten Tätigkeiten» für unter 15-Jährige definieren, ist in der Broschüre «Jugendarbeitsschutz» des Staatssekretariats für Wirtschafts SECO nachzulesen.

Der Vertrag

Die elterliche Einwilligung ist bei allen Arbeitsverträgen für Ferienjobs von Jugendlichen nötig, denn Minderjährige gelten vor dem Recht als nicht geschäftsfähig. Sie können sich also nicht ohne elterliche Einwilligung vertraglich binden.

Es empfiehlt sich, den Arbeitsvertrag für einen Ferienjob schriftlich festzuhalten, auch wenn für einen Arbeitsvertrag grundsätzlich die mündliche Absprache rechtsgültig ist. Festhalten sollte man den Beginn der Anstellung, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Arbeitszeiten sowie den Lohn. Den Vertrag unterschreiben die Eltern mit.

Der Lohn

Der Lohn für Ferienjobs ist nicht gesetzlich geregelt – er ist also Verhandlungssache. Grundsätzlich empfiehlt der Schweizerische Gewerkschaftsbund einen Bruttolohn von 15 Franken pro Stunde für Jugendliche, die ihre obligatorische Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben. Ohne spezielle Qualifikation gilt für alle anderen Ferienjobs ein Grundlohn von 22 Franken pro Stunde als angemessen.

Und nicht vergessen: Wer im Stundenlohn arbeitet, hat Anspruch auf Ferienentschädigung! Diese liegt für unter 20-Jährige bei 10.64 Prozent, welche dem Stundensatz zugerechnet werden.

Die Verbote

Eine ganze Reihe von Tätigkeiten dürfen Minderjährige nicht oder nur bedingt ausführen. Grundsätzlich gehören dazu Arbeiten, die in einem nicht jugendfreien Bereich oder zu aussergewöhnlichen Arbeitszeiten ausgeführt werden. Die Arbeit darf keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit und die physische und psychische Entwicklung haben, sie darf die schulische Leistung nicht beeinträchtigen und der Arbeitgeber hat eine Sorgfaltspflicht, darauf zu achten, dass die Arbeit den Ferienjöbbler oder die Ferienjobberin nicht überfordert.

Als Beispiel ist es Minderjährigen nicht erlaubt, in einem Nachtlokal oder einer Bar zu arbeiten. Ebenfalls verboten sind Akkordarbeit, die Arbeit mit gesundheitsgefährdenden Stoffen oder mit Maschinen und Werkzeugen, die ein erhebliches Unfallrisiko bergen. In der Broschüre «Ich kenne meine Rechte» der Jugendkommission des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB findet man detaillierte Angaben.

Die Arbeitszeit

Schülerinnen und Schüler dürfen während der Schulwochen maximal 9 Stunden beschäftigt werden und nicht länger als drei Stunden am Tag. In den Schulferien gelten jedoch andere Regeln: Dann dürfen Schülerinnen und Schüler maximal 8 Stunden am Tag (nur tagsüber zwischen 6 bis 18 Uhr) und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Allerdings nur während der Hälfte der Dauer der Ferien.

Die Vorteile

Es ist ganz klar, das ein Ferienjob für Jugendliche einige Vorteile bringt. Nicht nur können sie sich eigenes Geld verdienen, sie lernen auch, den Wert ihrer Arbeitsleistung kennen. Auch hilft es dem Selbstwertgefühl und der Persönlichkeitsentwicklung von Jugendlichen, wenn sie Kompetenzen und Stärken an sich entwicklen oder entdecken dürfen. Ein Ferienjob führt Jugendliche an die Arbeitswelt der Erwachsenen heran. Die Kinder machen erste Erfahrungen mit Verantwortung und Verbindlichkeit ausserhalb des schulischen Kontexts. Im besten Fall kann ein Ferienjob sogar ein berufliches Interesse wecken und kann so bei der Berufswahl hilfreich sein.

Von KMY am 4. Juli 2022 - 17:18 Uhr