Die kleine Joy wird ihren biologischen Vater wohl nie kennenlernen. In Spanien, wo die Westschweizer Schriftstellerin Tasha Rumley ihr Töchterchen dank künstlicher Befruchtung empfing, sind anonyme Samenspenden erlaubt. In der Schweiz ist dies nicht der Fall – allerdings hätte Tasha Rumley hierzulande als Single-Frau auch nicht die Möglichkeit gehabt, Fortpflanzungsmedizin in Anspruch zu nehmen. Die Optionen sind nämlich sehr beschränkt. Bisher ist nur die Samenspende erlaubt – und nicht alle Menschen haben Anspruch darauf. Ob sich das bald ändert?
Ende Januar 2025 entschied der Bundesrat, dass das Fortpflanzungsmedizingesetz überarbeitet werden soll. Es dauert noch knapp zwei Jahre, bis ein erster Entwurf des neuen Gesetzes vorliegt.
Das gilt laut Gesetz im Moment für ...
heterosexuelle Ehepaare
Wenn der Ehemann unfruchtbar ist, kann ein heterosexuelles Ehepaar eine Samenspende in Anspruch nehmen. Der Ehemann wird dann automatisch als Vater des Kindes anerkannt, auch wenn er nicht der biologische Vater ist. Die Eltern dürfen den Spender nicht auswählen, aber die Fortpflanzungszentren achten darauf, dass eine gewisse äusserliche Ähnlichkeit mit dem Vater besteht. Ehepaare, bei denen die Frau unfruchtbar ist, können derzeit nicht auf eine Eizellenspende zurückgreifen, da diese Methode noch verboten ist. Im neuen Gesetz soll sie aber zugelassen werden.
Seit bald drei Jahren können verheiratete Frauen in der Schweiz mithilfe einer Samenspende ein eigenes Kind bekommen.
IMAGO/Cavan Imageslesbische Ehepaare
Seit der Einführung der «Ehe für alle» am 1. Juli 2022 haben auch lesbische Ehepaare Zugang zur Samenspende. Diese kann auf zwei Wege durchgeführt werden: als Insemination, bei der Sperma zum Zeitpunkt des Eisprungs direkt in die Gebärmutter übertragen wird, oder als In-vitro-Fertilisation, bei der Embryonen im Labor entstehen und anschliessend in die Gebärmutter eingepflanzt werden. Rechtlicher Elternteil ist die Frau, welche das Kind geboren hat. Ihre Ehefrau muss das Kind auf dem Weg der Stiefkindadoption annehmen, um ebenfalls rechtlicher Elternteil zu werden.
schwule Ehepaare
Der Wunsch vom eigenen Kind kann sich ein schwules Ehepaar nur mithilfe einer Leihmutter erfüllen, was in der Schweiz verboten ist. Verheiratete Männer, die sich eine Leihmutter wünschen, gehen oft ins Ausland, wo diese Methode erlaubt ist – etwa nach Kanada oder in die USA. Es ist nicht strafbar, das schweizerische Leihmutterschaftsverbot zu umgehen. Auch hier gilt der biologische Vater als rechtlicher Vater. Der Ehepartner hat die Möglichkeit der Stiefkindadoption.
unverheiratete Paare
Für Menschen, die in einer eingetragenen Partnerschaft oder im Konkubinat leben, ist die Samenspende in der Schweiz nicht zugelassen. Der Bund will das mit der Überarbeitung des Gesetzes jedoch ändern. Demnach soll unverheirateten Paaren sowohl die Samenspende als auch die Eizellenspende ermöglicht werden.
Single-Frauen
Single-Frauen haben hierzulande derzeit kein Recht auf eine Samenspende. Jedes Jahr reisen deshalb viele Schweizerinnen in Länder wie Dänemark, Spanien oder Tschechien, um mithilfe einer Samenspende und künstlicher Befruchtung schwanger zu werden – so wie Tasha Rumley. Vier Versuche, 30'000 Franken und eine emotionale Achterbahn hat sie ihr Wunschkind gekostet, erzählt sie der Zeitschrift L'Illustré.
In der Schweiz setzen sich Parlamentarierinnen und Parlamentarier dafür ein, die Samenspende auch für alleinstehende Frauen zu erlauben – mit dem Ziel, die Rechte der Kinder zu wahren. Denn bei uns haben durch Samenspende gezeugte Kinder ab 18. Jahren das Recht, Informationen über ihren biologischen Vater zu erhalten.
Single-Männer
Alleinstehende Männer mit Kinderwunsch entscheiden sich in der Schweiz öfter für eine Co-Elternschaft, also eine Elternschaft mit einer Frau, mit der sie zwar nicht in einer romantischen Beziehung sind, aber trotzdem eine Familie gründen. Die sexuelle Orientierung spielt dabei keine Rolle, und häufig geschieht die Befruchtung per Insemination. In manchen Ländern steht auch Single-Männern der Zugang zu Leihmutterschaft offen.
Quellen: ch.ch – das Informationsportal der Schweizer Behörden, BAG, Regenbogenfamilien