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Babysitting: Rechte und Pflichten

Wie viel darf ein Babysitter eigentlich kosten?

Ein Abend zu zweit, das geht auch als Eltern! Für kleine Auszeiten sorgen Babysitter – meist Jugendliche, die gerne mit Kindern zusammen sind und ihr Sackgeld aufbessern wollen. Aber: Wie werden sie fair entlöhnt?

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Babysitter werden für die Kinder oft über Jahre eine wichtige Bezugsperson.

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«Das Beste, was Mütter und Väter für ihre Kinder tun können, ist, gut auf ihre Beziehung als Paar aufzupassen», schrieb der kürzlich verstorbene dänische Familientherapeut Jesper Juul. Nun – ein möglicher Weg, auf die Paar-Beziehung aufzupassen ist, sich genügend Zeit für einander zu nehmen.

Aber was, wenn weder Grosseltern noch Bekannte einspringen können? Dann ist ein Hüeti goldwert! Oft sind es Jugendliche – junge Frauen und immer öfter auch junge Männer –, die als Babysitterin oder Babysitter arbeiten und sich damit ein Sackgeld verdienen.

Young man playing with sitting on skateboard during sunny day model released Symbolfoto UUF23050

Kinderbetreuung ist Vertrauenssache, darum zählt vor allem die Sympathie zwischen Kindern und Hüeti.

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Babysitting ist ein privates Arrangement zwischen Eltern und Babysitter und – wie ein Vertrag – mit Rechten und Pflichten verbunden.

Wer Kinder hütet, muss mindestens 13 Jahre alt sein. Ein guter Einstieg ist der zweitägige Babysitting-Kurs des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK). Hier erfahren Jugendliche, wie Babys und Kinder gepflegt und ernährt werden und lernen, Erste Hilfe zu leisten.

Da die meisten Babysitter sporadisch im Einsatz sind und keine hauswirtschaftlichen Pflichten erledigen müssen, besteht kein verbindlicher Lohn.  Der Verdienst hängt von verschiedenen Kriterien ab: vom Alter und der Erfahrung der Betreuungsperson, von den Aufgaben, die sie erledigen muss, von der Anzahl und dem Alter der Hüeti-Kinder, von Zeitpunkt und Dauer der Betreuung. 

Auf Babysitting.ch gibt ein Stundenlohnrechner eine grobe Empfehlung ab.

Das SRK empfiehlt für das Betreuen zweier Kinder folgende Stundenlöhne (können regional schwanken):

  • 13 bis 15 Jahre:  8 bis 10 Franken
  • 16 bis 25 Jahre: 11 bis 18 Franken

Bleibt der Babysitter über Nacht, dann ist ein Bonus angebracht. Am besten, man vereinbart eine Übernachtungspauschale.

Babysitter, die bereits 18 Jahre alt sind und durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche arbeiten unterstehen dem Normalarbeitsvertrag des Bundes zur Hauswirtschaft. Das bedeutet: Sie müssen zwingend einen Mindestlohn erhalten.

Mother and two young children sitting together on sofa PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxONLY Copyright: EricxAudras B24351812

Probearbeit muss nicht zwingend vergütet werden. Aber geleistete Arbeit zu bezahlen ist allemal fair.

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Wie steht es mit Versicherungen?

Wer zwischen 18 und 25 Jahre alt ist und Kinder hütet, aber weniger als 750 Franken pro Jahr verdient, hat einen sogenannten Sackgeldjob: Die Hütefamilie muss in diesem Fall keine Sozialbeiträge bezahlen und auch keine Unfall- oder Haftpflichtversicherung abschliessen.

Für Babysitter ab 25 Jahren ist eine Unfallversicherung obligatorisch. Ausserdem müssen diese bei einem Verdienst von über 750 Franken pro Jahr Sozialversicherungsbeiträge bezahlen.

Tipp: Wer Papierkram scheut, für den gibt es mit quitt.ch und zas.ch auch Dienste, die einem für eine Kommission den ganzen administrativen Aufwand abnehmen.

Von SWM am 24. Oktober 2021 - 07:09 Uhr