Eigentlich haben spezielle Daten als Geburtstage ja einen grossen Vorteil: Sie gehen viel seltener von Freunden und Bekannten vergessen. Dazu gehört wohl auch der 29. Februar. Der Tag, den es nur jedes Schaltjahr gibt, also nur alle vier Jahre. Aber wünscht man ihn sich wirklich als Geburtstag? Einen Geburtstag, den man nur alle vier Jahre wirklich feiern kann?
Ob man sich den 29. Februar nun wünscht oder nicht - dagegen machen kann man nur wenig. Denn: «Der 29. Februar wird bei der Planung von Eingriffen nicht anders behandelt als jeder andere Tag», sagt zum Beispiel Nina Bieli von den Zürcher Hirslanden-Kliniken auf Nachfrage von SI online. Es wird also nicht extra darauf geschaut, Kaiserschnitte vorher oder nachher zu planen. Und auch wenn das Kind ohne Kaiserschnitt am 29. Februar zur Welt kommt, könne man im Spital am Geburtstermin nichts drehen. «Spitäler können keine Änderung des Geburtsdatums vornehmen», so Bieli.
Auch Zivilstandesamt lässt nicht mit sich verhandeln
Ähnlich klingt es eine Stufe weiter, beim Zivilstandesamt: «Was das Spital oder die Hebamme uns meldet, ist für uns als Geburtsdatum zwingend», sagt Lisa Meyer, Leiterin des Kompetenzzentrums des Zivilstandesamtes Stadt Zürich. Ob die Eltern also möchten oder nicht, auch hier gilt der 29. Februar. Probleme mit Eltern habe es deswegen aber noch nie gegeben, so Meyer.
Eltern und ihren Kindern bleibt also nichts anderes übrig, als den 29. Februar als Geburtstag zu akzeptieren - und ihn zwischen den Schaltjahren entweder einen Tag vor oder nach dem eigentlichen Geburtstag zu feiern. Abgesehen vom Feiern sollte den Neugeborenen vom 29. Februar aber keine Nachteile entstehen, beruhigt Lisa Meyer. Die Erfassungssysteme zumindest hätten kein Problem mit dem speziellen Datum. Das Pensionsalter beispielsweise verschiebe sich aufgrund des ausbleibenden Geburtstages also nicht.