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Babynamen

«Satan» & «Bierstübl»: Verbotene Namen!

Es wäre ein Schmach für ein kleines, unschuldiges Geschöpf, kurz nach der Geburt auf «Störenfried», «Verleihnix» oder «Satan» getauft zu werden. Um Kinder genau vor solch unmöglichen Vornamen zu schützen, ist 1986 zum ersten Mal das «Internationale Handbuch der Vornamen» erschienen. Nach ihm richtet sich die Namensgebung in Deutschland - und in der Schweiz.

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«Luke Sky Walker» oder «Danny Rambo» - den lieben Kleinen machen Eltern mit so einer Namensgebung keine Freude. Spätestens auf dem Schulhof sind Kinder mit speziellen Vornamen den Hänseleien ihrer Mitschüler ausgesetzt.
Getty Images / Montage

Die armen Kleinen. «Puhbert», «Pfefferminze», «Borussia» oder «Frieden-Mit-Gott-Allein-Durch-Jesus-Christus» hätten sie heissen soll - jedenfalls, wenn es nach ihren lieben Eltern gegangen wäre. Doch das konnte das deutsche Zivilstandsamt zum Glück verhindern. Denn: Namen, die das Wohl des Kindes verletzen, werden abgelehnt. Aber auch Orte, Vereine, Tiere oder Marken sind bei der Namensgebung nicht zulässig. Und das ist gut so, wie Elisabeth Meyer, Leiterin des Zivilstandsamtes in Zürich findet: «Unvorstellbar, wie das Kind aufgrund seines Namens gehänselt würde.» Grundsätzlich wird vom Zivilstandsamt geprüft, ob der gewünschte Vorname zum Vor- oder Nachteil des Kindes ist. «Danach wird entschieden.» 

In Zürich komme es zum Glück selten bis gar nicht vor, dass Eltern ihren Kindern abartige Namen erteilen wollen. «Wir hatten nur mal Zwillinge, die fast identische Vornamen hatten.» In so einem Fall sieht sich Elisabeth Meyer dazu gezwungen, Kontakt mit den Eltern aufzunehmen und anschliessend allenfalls eine Verfügung zu schreiben. Denn: «Der Unterschied der jeweiligen Vornamen war so minim, dass die Zwillinge aufgrund der Vornamen verwechselbar waren.» Und eine namentliche Unterscheidung muss gewährleistet sein. Viele der ausländischen Vornamen können abschliessend gar nicht geprüft werden. «Wir können oftmals nicht beurteilen, was der Name wirklich bedeutet», sagt Elisabeth Meyer. «Dann muss man einfach guten Glaubens sein und mit bestem Wissen und Gewissen eine Entscheidung treffen.» 

Wenn Eltern aber ihrem Idol Til Schweiger nacheifern und ihre Tochter ebenso «Emma Tiger» nennen wollen, würde das der Zivilstandsbeamtin erst einmal Kopfzerbrechen bereiten. In Deutschland wurde der Namen zuerst abgelehnt, dann aber doch (wahrscheinlich von einem Schweiger-Fan) bewilligt. Elisabeth Meyer muss bei der Geschichte lachen. Kann sie sich diesen Namen in einem Schweizer Pass vorstellen? «Ich müsste mich erst einmal schlaumachen. Also Emma würde sicherlich gehen, und das Geschlecht geht auch aus dem Vornamen eindeutig hervor. Bei Tiger kann ich das auf Anhieb nicht sagen.» In dem Fall würde sie sich mit den Eltern kurzschliessen: «Ich würde in Erfahrung bringen, weshalb sie sich für diesen Namen entschieden haben und ob es vielleicht eine Geschichte dazu gibt. Denn alles lässt sich leider nicht nachschlagen.» 

Namen, die zusammen mit dem Nachnamen einen blöden Sinn ergeben - hier denke man an «Axel Schweiss», «Rosa Schlüpfer» oder «Wilma Poppen» - sind Elisabeth Meyer in ihrer Laufbahn jedoch noch nicht über den Weg gelaufen. «Wir haben 6700 Geburten pro Jahr, und eine solche Namensverbindung ist mir nicht bekannt. Ich denke, eine solche Namenswahl würde uns ins Auge stechen», sagt sie lachend. Sie selbst würde einem Kind so etwas nie antun: «Ich würde ihm einen normalen Namen geben, schliesslich muss das Kind damit leben.» Maximilian sei beispielsweise so ein Name. «Den könnte ich mir gut für ein Kind vorstellen.» 

Schlussendlich ist es aber Geschmacksache, wie Eltern ihre Kinder nennen. Sollten es denen aber irgendwann doch mal beim Rufen von «Peggy Shakira», «Destiny Zahara» oder «Luke Sky Walker» die Schamesröte ins Gesicht treiben, ist immer noch der Gang zum Amt möglich: Eine Namensänderung kostet sowohl für Kinder als auch für Erwachsene rund 600 Franken plus Verwaltungskosten. «Man muss in seinem Antrag lediglich begründen, weshalb die Änderung gewünscht wird.» Doch bei einigen Namen wird die Begründung wohl wahrscheinlich gar nicht nötig sein. 

Von Nadine Bauer am 17. Juni 2013 - 02:00 Uhr, aktualisiert 21. Januar 2019 - 00:59 Uhr