Das Urteil im Steuerhinterziehungsprozess um Alfons Schuhbeck (73) ist gefallen. Der Starkoch muss für drei Jahre und zwei Monate ohne Bewährung ins Gefängnis, wie das Landgericht München I laut «Spiegel» nun urteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von über vier Jahren ohne Bewährung gefordert, seine Verteidigung hoffte auf eine Bewährungsstrafe. Zuvor hatte Schuhbeck vor Gericht mehrere Teilgeständnisse abgegeben.
Der Starkoch war in 25 Fällen wegen Steuerhinterziehung und versuchter Steuerhinterziehung angeklagt, wie das Landgericht München bereits am 22. August mitteilte. Aufgrund der kolportierten Höhe der Steuerhinterziehung von mehr als zwei Millionen Euro stand eine Gefängnisstrafe im Raum. Für das sogenannte «Ingwer»-Verfahren - benannt nach einer der liebsten Zutaten des Kochs - hatte das Gericht 18 Hauptverhandlungstermine vorgesehen.