Nach einem Konzert von Rammstein in der litauischen Hauptstadt Vilnius waren in den vergangenen Wochen nach und nach zahlreiche Vorwürfe gegen Till Lindemann (60), den Sänger und Frontmann der Band, aufgekommen. Als erste Frau hatte Shelby Lynn im Mai Anschuldigungen erhoben. Sie veröffentlichte unter anderem Fotos von Blutergüssen an ihrem Körper. Wie nun bekanntwird, wird gegen sie laut eines Medienberichts mittlerweile in Litauen ermittelt.
«Das Ermittlungsverfahren wurde im Juli 2023 nach Eingang der Erklärung des Anwalts des Rammstein–Frontmanns eingeleitet», habe ein Sprecher der Bezirksstaatsanwaltschaft der «Bild»–Zeitung auf Anfrage bestätigt. Genaue Informationen wolle man nicht mitteilen, um das Ermittlungsverfahren nicht zu behindern. Laut «Bild» werde angeblich wegen eines Verdachts auf Verleumdung ermittelt. Eine Anklage sei demnach bisher nicht erhoben worden.
Ermittlungen gegen Lindemann eingestellt
Lindemann hatte die Vorwürfe gegen ihn im Juni von seinen Anwälten als «ausnahmslos unwahr» zurückweisen lassen. Ebenfalls im Juni hatte die Staatsanwaltschaft in Vilnius mitgeteilt, dass es dort kein Ermittlungsverfahren gegen Lindemann oder andere Bandmitglieder geben werde.
«Um die Vorwürfe von Frau Lynn weiter aufzuklären, haben wir für unseren Mandanten eigene Untersuchungen veranlasst», teilten Lindemanns Anwälte wenig später mit. Bilder und ein Clip, die Lynn nach dem Konzert in den sozialen Medien veröffentlicht hatte, waren laut einer entsprechenden Pressemitteilung dem Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln vorgelegt worden. Das Gutachten legte nahe, dass die Befunde aus rechtsmedizinischer Sicht nicht typisch für eine Fremdeinwirkung gewesen sein sollen. «Völlig ausgeschlossen» sei eine Fremdeinwirkung aber nicht.
Ende August hatte die Staatsanwaltschaft Berlin dann ein Ermittlungsverfahren gegen Lindemann eingestellt. Dieses war laut einer Pressemitteilung «aufgrund von Anzeigen Dritter in Zusammenhang mit Presseberichterstattung eingeleitet worden. Die in der Presseberichterstattung wiedergegebenen Angaben von Zeuginnen und Zeugen haben sich durch die Ermittlungen nicht bestätigt.»