Die Deutsche Bahn setzt ihre Digitalisierungsstrategie fort und plant, die Bahncard ab der zweiten Jahreshälfte 2024 ausschliesslich digital anzubieten. Mit dieser Umstellung soll nicht nur die Umwelt durch die Einsparung von Plastik entlastet, sondern auch den Bedürfnissen der zunehmend digitalaffinen Kundschaft Rechnung getragen werden. Diese Neuerungen bringt die Umstellung für Kundinnen und Kunden mit sich.
Ab der zweiten Jahreshälfte 2024 bietet die Deutsche Bahn die zwölf Monate gültige Bahncard nur noch digital an. Die physische Plastikkarte wird durch eine digitale Version ersetzt, die über das Smartphone und die App «DB Navigator» verfügbar ist. Die Massnahme ist Teil der Digitalisierungsstrategie der Bahn und soll dazu beitragen, Plastik einzusparen. Zudem nutzt bereits 60 Prozent der Bahncard–Kundschaft das digitale Angebot.
Bahncard bald nur noch digital: Am 9. Juni ist der Stichtag
Alternativ zur digitalen BahnCard auf dem Smartphone können Kunden im DB–Kundenkonto eine Bahncard als PDF–Dokument mit QR–Code abrufen. Dieses Dokument kann bei Bedarf ausgedruckt und bei der Bahnfahrt mitgeführt werden. Das Ersatzdokument steht ab dem 9. Juni 2024 im Online–Kundenkonto zur Verfügung. Bei Kontrollen muss das ausgedruckte Dokument zusammen mit dem Personalausweis vorgezeigt werden. Eine Anleitung zum Abruf der digitalen Bahncard stellt die Bahn im Netz zur Verfügung. Ausserdem unterstützen die DB–Reisezentren und der Bahncard–Service bei der Umstellung.
In den DB–Reisezentren und DB–Agenturen bleibt die vorläufige Bahncard als Papierausdruck weiterhin erhältlich. Diese vorläufige Karte besitzt eine Gültigkeit von drei Monaten und dient als Nachweis bei sofortigem Reiseantritt. Kunden, deren Probe–Bahncard 25/50 oder Jahreskarte Bahncard 25/50 vor dem 9. Juni 2024 ausläuft, erhalten die Folgekarte weiterhin sowohl als Plastikkarte als auch als digitale Bahncard. Folgekarten, die ab dem 9. Juni 2024 gültig sind, werden dann nur noch in digitaler Form ausgeliefert.
Neue Bahncard–Regelungen: Ein Screenshot reicht nicht aus
Für die Nutzung der digitalen Bahncard ist ein Kundenkonto bei der Deutschen Bahn erforderlich, das mit einer gültigen E–Mail–Adresse registriert sein muss. Bestehende physische Bahncards lassen sich mit der Bahncard–Nummer in das Kundenkonto integrieren. Die digitale Bahncard muss in der App DB Navigator hinterlegt sein oder als Ausdruck mit QR–Code vorliegen. Ein Screenshot der Bahncard reicht laut den Richtlinien der Deutschen Bahn nicht aus und kann bei einer Kontrolle als Fahren ohne gültige Fahrkarte gewertet werden.
Da die digitale Bahncard an die Nutzung eines Smartphones gebunden ist, muss das Gerät bei Kontrollen eingeschaltet sein. Ohne Vorzeigen der Bahncard droht eine Fahrpreisnacherhebung, die den doppelten Fahrpreis, mindestens jedoch 60 Euro, beträgt. Innerhalb von 14 Tagen können das Ticket und die gültige Bahncard nachträglich im DB–Reisezentrum, über das Online–Portal oder im persönlichen Chat nachgewiesen werden, wobei eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro anfällt.