Das British Film Institute (BFI) warnt Zuschauer offiziell vor den Inhalten zweier James–Bond–Klassiker aus den 1960er–Jahren. Darüber berichten übereinstimmend britische Medien. In London wurden im Rahmen einer Filmreihe, die das Werk des Komponisten John Barry (77) ehrt, auch zwei Folgen aus der 007–Reihe gezeigt. Vor der Vorführung sämtlicher Filme der Reihe warnte das BFI in einem Disclaimer pauschal, dass die gezeigten Werke «heute Anstoss erregen könnten». Sprache, Bilder oder andere Inhalte würden nur «die Ansichten der damaligen Zeit widerspiegeln».
Die Filme seien aus historischen, kulturellen oder ästhetischen Gründen ausgewählt worden, heisst es laut «The Guardian» von Seiten des BFI. Die gezeigten Ansichten würden in keiner Weise gebilligt, dennoch habe man sich entschieden, die Filme vorzuführen. Bei dem 007–Klassiker «Man lebt nur zweimal» aus dem Jahr 1967 mit Sean Connery (90) als Bond–Darsteller wurde in den Programmdetails eine zusätzliche Warnung ausgesprochen: Der Film enthalte «veraltete rassistische Stereotypen». In einer bekannten und schon lange kontrovers diskutierten Szene verkleidet sich Connery als Japaner.
BFI will Vertrauen des Publikums stärken
Als zweiter James–Bond–Film in der BFI–Reihe wurde «Goldfinger» aus dem Jahr 1964 gezeigt, ebenfalls mit Connery in der Hauptrolle. Dazu heisst es im Programmhinweis unter anderem, dass es in dem Streifen zu «cartoon–hafter Sexyness» käme. Die anderen Filme der John–Barry–Reihe sind «Die Todesfalle» (1968) und «Ipcress – streng geheim» (1965) mit Michael Caine (90), der Elizabeth–Taylor–Klassiker «Brandung» (1968) und das Judi–Dench–Drama «Tod am Morgen» (1965).
Bei den ebenfalls gezeigten Filmen «Der Marder von London» (1967) und «Asphalt–Cowboy» (1969) wurde zusätzlich vor «homophober Sprache und sexueller Gewalt» gewarnt. Beim Drama «Petulia» (1968) platzierten die Organisatoren eine Warnung wegen «Szenen häuslicher Gewalt». Eine BFI–Sprecherin erklärte das Vorgehen in einem Statement gegenüber «The Guardian» im Detail. Man sei als kulturelle Wohltätigkeitsorganisation zum einen für die Bewahrung von Bewegtbildwerken, aber auch für das Publikum verantwortlich und deswegen ständig mit Herausforderungen konfrontiert.
Deswegen installiere man vor Werken, die man als Institution aufgrund von Sprache oder Darstellungen mittlerweile ablehne, solche Trigger– und Inhaltswarnungen. Man überprüfe fortlaufend und kontinuierlich die eigenen Prozesse, um Verbesserungen vorzunehmen und das Vertrauen des Publikums zu stärken. Dazu hole man zum einen auch das Feedback von Kunden ein und arbeite zum anderen eng mit dem British Board of Film Classification (BBFC), das Pendant zur deutschen Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), zusammen.