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Chaos am Flughafen

Flug gestrichen oder Koffer weg: Das müssen Reisende jetzt wissen

Das Chaos an den Flughäfen reisst nicht ab. Viele Urlauber kämpfen mit Annullierungen oder vermissen ihr Gepäck. Das sollten Betroffene in diesen Fällen tun.

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Vielen Urlaubern steht die Verzweiflung ins Gesicht geschrieben.
Vielen Urlaubern steht die Verzweiflung ins Gesicht geschrieben. David Prado Perucha/Shutterstock.com

Eine Flugreise innerhalb Europas macht aktuell nur wenig Spass. Viele Anbieter leiden unter Personalmangel, was zu annullierten Flügen und Verspätungen führt. Auch bei der Gepäckabfertigung kommt es derzeit zu Problemen. Bilder zeigen Hallen voller herrenloser Koffer. Wird der Flug gestrichen oder das Gepäck kommt nicht am Zielort an, haben Reisende ein paar rechtliche Optionen.

Flug gestrichen: die ersten Schritte

Wird der Flug gestrichen, sollten sich Betroffene unverzüglich an die jeweilige Airline wenden. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich mit dem Reisebüro oder dem Reiseveranstalter in Verbindung setzen. Generell können Passagiere in einem solchen Fall die Fluggesellschaft dazu auffordern, einen Ersatzflug zur Verfügung zu stellen.

Dazu sind die Anbieter laut der EU-Fluggastrechteverordnung auch verpflichtet. Schliesslich wurde ein Vertrag geschlossen und diesen müssen die Airlines auch erfüllen. Es kann aber vorkommen, dass den Passagieren als Alternative eine Zugfahrt oder der Flug mit einer anderen Airline angeboten wird. Das ist rechtlich legitim.

Rückerstattung verlangen

Hebt der alternative Flug erst am nächsten Tag ab, muss die Airline für die Hotelkosten aufkommen. Aber nur dann, wenn das Unternehmen für den Flugausfall verantwortlich ist. Dazu gehören auch Personalausfälle.

Bietet die Fluggesellschaft gar keinen Ersatz an, können Betroffene einfach selbst einen neuen Flug buchen und die Kosten später zurückverlangen. Wichtig ist nur, sich die Annullierung vom Personal schriftlich bestätigen zu lassen. Am besten auch die Anzeigetafel fotografieren sowie die Buchungsbestätigungen aufbewahren.

Kommt ein alternativer Flug für den Gast nicht infrage oder er möchte von der Reise zurücktreten, steht ihm eine Rückerstattung des Preises zu. Manche Airlines geben das Geld einfach zurück, andere bieten Gutscheine an. Allerdings können Passagiere in diesem Fall auf eine Rückerstattung bestehen.

Anspruch auf Entschädigung

Wurde der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen, können Betroffene möglicherweise eine Entschädigung verlangen. Laut EU-Fluggastrechteverordnung stehen den Passagieren, je nach Länge der Flugstrecke, eine Summe von 250 bis 600 Euro zu. Allerdings greift diese Regelung nicht, wenn der Flug aufgrund von aussergewöhnlichen Umständen ausgefallen ist. Dazu zählen etwa schlechtes Wetter, Streiks oder politische Unruhen.

Zudem muss die Airline keine Entschädigung zahlen, wenn der Passagier mit der angebotenen Alternative maximal zwei Stunden früher als eigentlich geplant abhebt und maximal vier Stunden später am Ziel ankommt, als vorgesehen. Hat die Airline weniger als sieben Tage vor Abflug über die Streichung informiert, gilt eine andere Regelung. Dann darf der Alternativ-Flug höchstens eine Stunde vor der geplanten Startzeit liegen und nur zwei Stunden später als ursprünglich geplant das Reiseziel erreichen.

Wurde der Flug mehr als 14 Tage vorher annulliert, hat man keinen Anspruch auf einen Ersatzflug oder Entschädigungen. Stattdessen erhält man einfach sein Geld zurück.

Bei Flügen ausserhalb der EU greift hingegen das Montrealer Übereinkommen. Allerdings nur innerhalb der Staaten, die es unterzeichnet haben. Hier müssen die Airlines für den Schaden aufkommen, der aufgrund der Flugverspätung entstanden sind. Der Gast muss diesen aber nachweisen können. Darunter fallen zum Beispiel die Kosten für Übernachtungen.

Gepäck ist weg

Ebenfalls ärgerlich: Der Koffer kommt entweder verspätet am Ziel an oder geht ganz verloren. Sollte sich das Gepäck nicht auf dem Rollband befinden, direkt zum Lost-and-Found-Schalter gehen. Bei Pauschalreisen sofort den Veranstalter kontaktieren, denn dann kann man später eine Minderung des Preises verlangen.

Ist der Koffer unauffindbar, müssen Urlauber eine Verlustmeldung aufgeben. Dabei wird die Telefonnummer sowie die Adresse aufgeschrieben, an die das Gepäck geliefert werden soll. Die Fluggesellschaft kommt für die nötigsten Gegenstände, wie Hygieneartikel und Unterwäsche, auf. Deshalb die Belege aufheben und später bei der Airline einreichen.

Nach fünf Tagen ohne Koffer bekommt man in der Regel ein Formular zugeschickt. Die Betroffenen müssen das Gepäckstück sowie den Inhalt beschreiben. Ist der Koffer auch nach 21 Tagen nicht auffindbar, gilt er als verloren. Dann muss die Airline diesen ersetzen. Allerdings gibt es eine Haftungshöchstgrenze von 1.400 Euro pro Fluggast, wie die Verbraucherzentrale Hamburg schreibt. Deshalb immer Wertgegenstände wie Laptop oder teuren Schmuck im Handgepäck befördern. Gut zu wissen: Auch bei Beschädigung des Koffers haben Passagiere das Recht auf eine Entschädigung. Am besten direkt am Flughafen den Schaden melden.

Von spot on news AG am 13. Juli 2022 - 15:33 Uhr