Nach der Disqualifizierung für das Finale des Eurovision Song Contests am Samstag droht Joost Klein (26) nun ein juristisches Nachspiel. Laut schwedischer Polizei wird der Kandidat der Niederlande wahrscheinlich wegen der Bedrohung einer Produktionsmitarbeiterin angeklagt. Die Ermittlungen seien abgeschlossen, sagte Polizeisprecher Jimmy Modin Medienberichten zufolge. Innerhalb der nächsten Wochen dürfte es laut Modin zur Anklage kommen.
Gegenüber dem schwedischen Fernsehsender SVT sagte der für den Fall zuständige Polizeibeamte Emil Andersson, dass es zu einer «beschleunigten Strafverfolgung» kommen könnte. Eine Verfahrensdauer von sechs bis acht Wochen sei wahrscheinlich, da es sich nicht um ein schweres Vergehen handle. Laut der schwedischen Tageszeitung «Sydsvenskan» führt eine Verurteilung wegen Bedrohung normalerweise zu einer Geldstrafe.
Was war passiert? Wenige Stunden vor dem Finale des Eurovision Song Contests hatte die Europäische Rundfunkunion EBU mitgeteilt, dass Joost Klein vom laufenden Wettbewerb ausgeschlossen werde. Ein Novum in der Geschichte des ESC. Eine Mitarbeiterin hatte nach einem Vorfall beim zweiten Halbfinale am Donnerstag eine Beschwerde gegen den Interpreten eingereicht.
Joost Klein soll Frau bedroht, aber nicht berührt haben
Worum es sich bei dem Zwischenfall handelte, ist bis heute nicht genau bekannt. Der niederländische Sender Avrotros berichtete, dass Joost Klein eine Bewegung gegenüber einer Frau gemacht habe, die ihn entgegen einer Absprache fotografiert haben soll. Berührt habe der Rapper sie demnach aber nicht.
Joost Klein galt mit seiner Eurodance–Hommage «Europapa» als einer der Favoriten beim ESC. In Deutschland wurde Klein im letzten Jahr durch «Friesenjung» bekannt. Gemeinsam mit dem deutschen Rapper Ski Aggu (26) coverte der Niederländer das gleichnamige Lied von Otto Waalkes (75) und landete damit einen Hit.