Wade Robsons (40) Klage gegen Michael Jackson (1958-2009) wegen sexueller Belästigung könnte doch noch vor Gericht verhandelt werden. Dies berichtet das US-Promiportal "TMZ«. 2021 hatte ein Gericht Robsons Klage gegen Jacksons Firmen noch zum wiederholten Male abgewiesen. Doch nun hat laut »TMZ" ein Berufungsgericht vorläufig entschieden, dass der Fall doch verhandelt wird.
Wade Robson hatte Michael Jacksons Firmen MJJ Productions und MJJ Ventures erstmals 2013 verklagt. Der verstorbene Superstar habe ihn zwischen 1990 und 1997 angeblich belästigt, als er zwischen sieben und 14 Jahre alt war. Robson verklagt Jacksons Firmen und die Nachlassverwalter, weil sie den Missbrauch erleichtert haben sollen.
2017 wies ein Gericht die Klage des Australiers erstmals ab, da die Verjährungsfrist abgelaufen war. Zwei Jahre später trat in Kalifornien ein Gesetz in Kraft, dass Opfern von mutmasslichem Kindesmissbrauch längere Fristen gab. Robson zog wieder vor Gericht, doch die Klage wurde 2021 erneut abgewiesen. Jacksons Firmen hätten keine rechtliche Verantwortung dafür getragen, Robson vor dem Sänger zu schützen, argumentierte der Richter.
Robson sagte 2005 noch für Michael Jackson aus
2005 sagte Wade Robson noch in einem anderen Prozess zugunsten von Michael Jackson aus. Der Sänger habe ihn nie belästigt. Auch nach Jacksons Tod hatte er nichts Negatives über den Megastar verlauten lassen. Er sei damals «gehirngewaschen» gewesen, habe Jackson als eine Art Gott gesehen, sagte Robson später über seine Aussagen.
2019 war Wade Robson, der mittlerweile erfolgreich als Choreograf arbeitet, einer von zwei Männern, die in der Doku «Leaving Neverland» Jackson detailliert sexuellen Missbrauch vorwarfen.