Handys, Tablets, VR–Brillen, Spielekonsolen und, und, und. Weihnachten ist die Auswahl an potenziellen Tech–Geschenken riesig. Damit man die Übersicht behält und das richtige Produkt findet, ist in den meisten Fällen ein wenig Recherche unerlässlich. Doch 2023 brachte uns auch diese Highlights, mit denen man kaum etwas falsch machen kann.
Smartphones
Bei unseren ständigen Begleitern sind die üblichen Verdächtigen unter den Highlights des Jahres. Apples iPhone 15 besticht ebenso auf höchstem Smartphone–Niveau wie Googles Pixel 8 und Samsungs Galaxy S23. Welches von ihnen als Geschenk geeignet ist, hängt allerdings stark von der beschenkten Person ab: Ist diese seit Jahren treue iOS–Userin, wird sie kaum auf ein Android–basiertes Smartphone umsteigen wollen. Ausserdem sollte man sich am Nutzungsverhalten der oder des Beschenkten orientieren, denn wer beispielsweise mit KI–Funktionen wenig anfangen kann, wird die Vorzüge eines Pixel–Geräts kaum zu schätzen lernen. Ob sich der Mehrpreis im Vergleich zu Mittelklasse–Geräten rentiert, ist dann schnell fraglich.
Ähnliches gilt für die in der Regel hochpreisigen faltbaren Handys, bei denen sich 2023 viel getan hat. So kommt die schlanke Razr–Serie von Motorola bei zahlreichen Nutzern gut an, während gegen Ende des Jahres das OnePlus Open viel positive Fachkritik einheimsen konnte. Augenfällig ist bei diesem Gerät der vergleichsweise unsichtbare Falz in der Mitte des Displays. Aber auch Google gab mit seinem Pixel Fold für ein Gerät der ersten Generation ein gelungenes Stelldichein in Sachen Foldable. Und dann wäre da noch Samsung, das den Trend überhaupt ins Rollen gebracht und 2023 bereits die fünfte Generation seines Fold–Geräts vorgestellt hat. Der Vorteil des Primus? Auf ihm lässt sich in aufgeklappten Zustand auch mit einem Stylus–Pen arbeiten. Je nach Modell sind solche Eingabestifte zwischen zehn und hundert Euro zu bekommen.
Handhelds
Gehörte der Handheld–Markt vor wenigen Jahren noch überwiegend Nintendos Switch, gibt es inzwischen gleich mehrere Anbieter, die hochwertiges Gaming für unterwegs anbieten wollen. Zum einen wäre da Valve mit dem Steam Deck, das pünktlich zum Vorweihnachtsgeschäft mit einer OLED–Version nachgelegt hat, die in den meisten Tests neben der besagten Switch als Gewinner in Sachen Preis–Leistung hervorgeht. Ebenfalls zu nennen ist die Legion Go von Lenovo, die vor allem für Spieler interessant ist, die First–Person–Spiele auch unterwegs mit hoher Präzision zocken wollen. Wer sich nicht sicher ist, welches Handheld am besten geeignet ist, sollte sich mit den Bedürfnissen der Beschenkten befassen. Am besten bringt man vorab in Erfahrung, welches der Geräte sie sich wünschen würden.
XR–Brillen
Anfang Juni schaffte Apple nach vielen Jahren der Gerüchte mit der Vision Pro Fakten und stellte sein erstes Modell für eine Mixed–Reality–Brille vor. Für Weihnachten 2023 ist es allerdings noch zu früh, die Brille ist weiterhin für «Anfang 2024» angekündigt. Der stolze Startpreis von 3.500 Dollar dürfte in den meisten Fällen für ein Weihnachtsgeschenk ohnehin etwas hoch gegriffen sein. Insbesondere weil auch Meta verstanden hat, dass Virtual–Reality–Brillen gleichzeitig Augmented–Reality–Brillen sein können und einen ähnlich ausgerichteten Funktionsumfang auf der Quest 3 seit diesem Jahr ab rund 600 Euro anbietet.
Schon seit Februar 2023 und derzeit für einen ähnlichen Preis ist Sonys PSVR2 zu haben. Bei der zweiten Brillengeneration für die Playstation spielt die Augmented Reality keine zentrale Rolle, der Fokus liegt beim lokalen Gaming an der PS5. Für etwa den doppelten Preis bietet HTC die XR Elite an. Auch sie hat es auf Augmented und Virtual Reality abgesehen, von der Fachpresse im Laufe des Jahres allerdings gemischte Reviews erhalten: Einerseits wird sie für ihre Modularität und die Möglichkeit zum Einstellen der Dioptrien gelobt, andererseits gibt es noch Luft nach oben in Sachen Inside–Out–Tracking von Händen und Controllern sowie der Bildqualität. Auch hier sollte man sich mit den Beschenkten absprechen. Ist das nicht möglich, sollte man den Kauf so timen, dass das Rückgaberecht auch nach der Bescherung noch greift.