Er ist wieder in der Spur: Fast drei Monate nachdem Justin Timberlake am 18. Juni wegen Trunkenheit am Steuer verhaftet wurde, hat er am Mittwoch, 11. September, einen Deal mit dem Richter gemacht. In seinem DWI–Fall (driving while intoxicated, dt. Fahren im betrunkenen Zustand) soll er laut «TMZ» eine Vereinbarung getroffen haben, die weder Trunkenheit am Steuer noch eine Straftat beinhaltet.
Der 43–jährige Musiker, der sich aktuell auf grosser Welttournee befindet, hat lediglich einen Verkehrsverstoss zugegeben. Der Anwalt des Sängers, Edward Burke Jr., und die Staatsanwaltschaft haben den zuständigen Richter überzeugt, folgender Einigung zuzustimmen: Die Anklage wegen Trunkenheit im Strassenverkehr wird offiziell fallengelassen, dafür muss sich der Popstar wegen Fahrens während beeinträchtigter Fahrtüchtigkeit verantworten.
Das Strafmass fällt so weitaus geringer aus, so blüht dem Sänger nur eine Geldstrafe von 300 bis 500 Dollar. Der Richter soll die genaue Höhe des Bussgeldes während einer Anhörung am Freitag, 13. September, festlegen, wenn die Übereinkunft offiziell vor Gericht verhandelt wird.
Ein grosser Sieg für Justin, dem nach seiner Verhaftung in Sag Harbor auf Long Island eine Höchststrafe von bis zu einem Jahr Gefängnis drohte.
Der Führerschein ist trotzdem vorerst weg
Timberlake war im Juni in den Hamptons verhaftet worden, nachdem er ein Stoppschild übersehen haben und nicht auf der rechten Strassenseite geblieben sein soll. Bei einer Anhörung vor einem US–Gericht hatte der Sänger auf «nicht schuldig» plädiert, wie mehrere US–Medien berichteten. Er sei nicht betrunken gewesen, sondern hätte lediglich einen Martini getrunken, so die Aussage.
Die Fahrerlaubnis wurde dem zweifachen Vater trotzdem entzogen. «TMZ» zufolge ein Standardverfahren, weil er einen Alkoholtest verweigerte, nachdem er angehalten worden war. In New York führt die Ablehnung eines Alkoholtests zu einer automatischen Lizenzsperre für ein Jahr.