Marius Borg Høiby (27), der Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette–Marit (51), ist weiterhin in Untersuchungshaft. Er war erstmals im August wegen des Vorwurfs der Körperverletzung seiner Ex–Freundin und Sachbeschädigung festgenommen und am Tag darauf wieder freigelassen worden. Seitdem wurden immer neue Anschuldigungen laut. Inzwischen steht auch Misshandlung in engen Beziehungen mit mehreren früheren Partnerinnen im Raum. Ein Gericht entschied daraufhin, dass Høiby bis zum 27. November inhaftiert wird.
Das norwegische Magazin «Se og Hør» berichtet nun von einem Snapchat–Video, das dem Medium vorliegt und den 27–Jährigen bei einer fragwürdigen Aktion zeigen soll.
«Ermittlungen müssen Wahrheit ans Licht bringen»
In dem Video, das in einer Snapchat–Gruppe mit rund 50 Personen geteilt wurde, wird dem 27–Jährigen laut «Se og Hør» die Frage gestellt: «Wie hast du dich von deiner letzten Freundin getrennt?», woraufhin sich Høiby auf seinem Stuhl nach vorne lehnt, eine Bewegung in Richtung der Kamera macht und damit offenbar Schläge andeutet. Wann der Clip entstanden ist, ist nicht bekannt.
Die norwegische Zeitung «Dagbladet» bekam auf Nachfrage keine Reaktion von Høibys Verteidiger, Øyvind Bratlien, auf das Video. Das Video spreche für sich selbst, gab hingegen Mette Yvonne Larsen, die Verteidigerin von Høibys Ex–Freundin an. Auch John Christian Elden, der eine der anderen Frauen vertritt, äusserte sich nach der Veröffentlichung des Clips in einem Statement gegenüber «Dagbladet»: «Wir haben festgestellt, dass er eine offensive Linie ohne Geständnis gewählt hat. Die Ermittlungen müssen nun die Wahrheit ans Licht bringen.»
Høibys Anwalt Øyvind Bratlien hatte der norwegischen Nachrichtenagentur NTB und weiteren norwegischen Medien, unter anderem der Zeitung «Nettavisen», am Donnerstag (21. November) bestätigt, dass man keine Berufung gegen die Untersuchungshaft einlegen werde. Nach den neuen Vorwürfen zu zwei mutmasslichen Sexualdelikten gegen den 27–Jährigen, die er bestreitet, hatte das Gericht über die Inhaftierung entschieden. Ausserdem darf er weder Briefe noch Besuch empfangen. Diese Entscheidung des Gerichts werde nicht angefochten, so Bratlien, weil eine Berufung angesichts der kurzen Zeit der U–Haft keinen Sinn ergebe.