Katherine Von Drachenberg (41) – seit ihrer Beziehung zu Sandra Bullocks (59) Ex–Mann Jesse G. James (54) und der US–Reality–Soap «LA Ink.» bekannt unter ihrem Künstlernamen Kat Von D – hat vor Gericht gegen den Fotografen Jeffrey Sedlik gewonnen, wie das Magazin «Billboard» berichtet. Dieser hatte gegen die Tattoo–Künstlerin im Februar 2021 eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung eingereicht: Ein von ihr gestochenes Miles–Davis–Tattoo basiere demnach auf einem urheberrechtlich geschützten Foto, das er 1989 von dem verstorbenen Jazzkünstler (1926–1991) gemacht hatte.
Ein Geschworenengericht hatte am 26. Januar zu Gunsten der 41–jährigen entschieden. Sie benötige laut Gericht keine Genehmigung des Fotografen, da die Tätowierung dem Porträt von Davis nicht ähnlich genug sei. Sedliks Anwalt, Robert Edward Allen, kann das nicht nachvollziehen und plane, in Berufung zu gehen. «Wenn diese beiden Dinge nicht substanziell ähnlich sind, dann ist die Kunst von keinem sicher», zitiert ihn das Magazin.
Kat Von D tätowierte das Gesicht von Miles Davis vor rund sieben Jahren kostenlos auf den Arm ihres Freundes. Auf dem Tattoo blickt Davis wie auf dem Porträtbild nach vorne und macht eine Schweigegeste mit seinem Finger. Den Entstehungsprozess dokumentierte das Reality–Sternchen in diversen Social–Media–Postings ihres Tattoo–Studios.
Kat Von D: «Froh, dass es vorbei ist»
Wie auch «Rolling Stone» berichtet, sagte die berühmte Tätowiererin vor Gericht, dass es sich bei ihrer Arbeit um eine eigene «Interpretation» beziehungsweise «Fan–Kunst» handle und sie dadurch keine finanzielle Vorteile gehabt habe. Für ihren Anwalt sei der Fakt, dass Kat Von D. nicht versucht habe, mit dem Bild Geld zu verdienen, ausschlaggebend für eine Ausnahme im Urheberrecht.
Nach dem Gerichtsurteil kann die Mutter eines Sohnes erstmal Durchschnaufen: «Ich bin natürlich sehr froh, dass es vorbei ist», zitiert «Billboard» sie ausserhalb des Gerichtssaals. Es sei «ein Albtraum [gewesen], sich darüber Sorgen zu machen, nicht nur für mich, sondern auch für meine Tattoo–Kollegen.» Doch trotz ihres Sieges vor Gericht freue sich Kat Von D nicht wirklich, wieder zu tätowieren – sie sei sogar nicht sicher, ob sie überhaupt wieder an die Arbeit wolle: «Mein Herz ist durch diese Sache auf verschiedene Weise gebrochen worden», sagte sie, liess aber durch die Ergänzung «Wir werden mit der Zeit sehen» ihre Entscheidung offen. Zunächst bleibt abzuwarten, ob Sedliks Anwalt in Berufung geht.