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Neue Empfangswege gesucht?

Nebenkostenprivileg endet: Das ändert sich jetzt beim Kabelfernsehen

Millionen Mieterinnen und Mieter in Deutschland müssen sich spätestens ab dem 1. Juli einen neuen Weg suchen, um Fernsehen empfangen zu können. Hier ein Überblick über die Gründe für das Kabel–TV–Aus und mögliche Alternativen, um von der neuen TV–Wahlfreiheit profitieren zu können.

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Tschüss, Nebenkostenprivileg: Charmante Aufklärungskampagne zur neuen TV-Freiheit
Tschüss, Nebenkostenprivileg: Charmante Aufklärungskampagne zur neuen TV-Freiheit HD+

Seit Monaten liest man in immer kürzeren Abständen über den Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs. Mieterinnen und Mieter sollten von ihren Vermietern schon längst darauf hingewiesen worden sein, dass sie sich ab dem 1. Juli selbst um ihren Fernsehanschluss kümmern müssen. Aber warum passiert das alles? Und mit welchen Alternativen können Nutzer von der nun anbrechenden TV–Wahlfreiheit am besten profitieren?

Was ist das Nebenkostenprivileg?

Das Nebenkostenprivileg ist ein Relikt vergangener Zeiten. Vor über 40 Jahren ersonnen, um die Kabelnetzversorgung in Deutschland anzukurbeln, konnten Vermieter seit den 1980er–Jahren Sammelverträge fürs Kabelfernsehen abschliessen. Die Kosten dafür konnten sie – wie andere Betriebskosten, zum Beispiel für Abwasser oder Müllentsorgung auch – über die jährliche Nebenkostenabrechnung auf die Mietparteien umlegen.

Ein Gesetz zur Abschaffung dieses Privilegs ist zwar seit Ende 2021 in Kraft, bis zum 30. Juni 2024 gilt aber noch eine Übergangsfrist. Ab dem 1. Juli könnte der heimische Bildschirm dann aber schlimmstenfalls schwarz bleiben, denn in der Regel haben die Vermieter die Sammelverträge mit den bisherigen Anbietern gekündigt.

Gut ist die Gesetzesänderung für alle, die für den im Mietvertrag enthaltenen Kabelanschluss zahlen mussten, obwohl sie ihn nie genutzt haben. Und eine Chance für diejenigen, die gerne weiterhin fernsehen wollen – wenngleich sie sich nun um einen Ersatz bemühen müssen. Denn das Angebot ist breit. Wer die verschiedenen Anbieter und Empfangswege gezielt vergleicht, kann Geld sparen und ein mitunter deutlich besseres Angebot bekommen.

Entwarnung: Kabelfernsehen wird nicht abgeschaltet

Bei all dem Aufheben um das Nebenkostenprivileg könnten Mieterinnen und Mieter annehmen, dass das Kabelfernsehen an sich zum Monatswechsel abgeschaltet wird. Das ist allerdings nicht der Fall. Wer diesen Empfangsweg jedoch weiterhin nutzen möchte, muss in der Regel einen eigenen Vertrag mit dem Kabelanbieter abschliessen. In allen Bundesländern aktiv ist zum Beispiel Vodafone, das vor einigen Jahren Kabel Deutschland übernommen hat. Es gibt allerdings auch zahlreiche regionale Anbieter von klassischen Kabel–TV–Anschlüssen, oft in Kombination mit Breitbandinternet. Doch auch hier gilt: Unbedingt Preise und Angebote vergleichen, denn gerade in städtischen Gebieten gibt es dank guter Internet–Infrastruktur zahlreiche Alternativen.

Klassische Alternativen zum Kabelfernsehen

Sofern Mieter ein einigermassen modernes Fernsehgerät besitzen, ist es möglich, das TV–Programm über die eigene DSL– oder Glasfaser–Leitung zu schauen. Bei vielen Internet–Anbietern können entsprechende TV–Pakete direkt zum Internetanschluss hinzugebucht werden.

Zudem gibt es Dienstleister wie Waipu, Zattoo oder HD+, über die Nutzerinnen und Nutzer an unterstützten internetfähigen Smart–TVs das aktuelle Fernsehprogramm streamen können – neben dem Fernseher auch auf anderen Geräten wie dem Laptop oder dem Smartphone. Nach meist mehrwöchigen, kostenlosen Probeabos fallen aber auch hier je nach gebuchtem Angebot meist monatliche Gebühren an. Zudem punkten diese Anbieter mit Funktionen, wie Pause, Restart oder dem Zugriff auf die Mediatheken. Die Preise liegen hier je nach Umfang zwischen 6 und 13 Euro monatlich.

Das ebenfalls seit Jahrzehnten verbreitete Satellitenfernsehen ist – nach Installation der notwendigen Satellitenschüssel – die kostengünstigste Alternative. Hier lassen sich die meisten Programme ohne Gebühren empfangen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich lediglich notwendige Empfangsgeräte wie eine Satellitenschüssel und einen SAT–Receiver besorgen, sollte letzterer nicht schon im Fernseher verbaut sein. Die Verbraucherzentrale weist jedoch darauf hin, dass Mieterinnen und Mieter erst klären müssen, ob die Installation einer Schüssel auf Balkonen oder an Aussenwänden möglich und erlaubt ist.

Ein sogenanntes hybrides Angebot bietet die TV–Plattform HD+. Nutzer erhalten entweder per Satellit oder über IPTV kostenpflichtigen Zugriff auf eine breite Senderauswahl, besondere Bildqualität und Servicefunktionen. Mit dabei ist der Zugang zu rund 100 Sendern in HD–Qualität, inklusive aktuell mindestens 25 Programmangeboten der privaten Sender. Über Satellit gibt es drei Sender in gehobener UHD–Qualität zusätzlich. Inhalte lassen sich pausieren und Sendungen neu starten, wenn man den Anfang verpasst hat. Die ersten sechs Monate per Schüssel sind aktuell kostenlos, danach schlägt das Gebotene mit 6 Euro monatlich oder 75 Euro im Jahr zu Buche.

Vielerorts lässt sich das TV–Programm auch noch über den Antennen–Standard DVB–T2 HD empfangen, auf den in vielen deutschen Regionen bis Sommer 2019 umgestellt wurde. Empfangbar über Zimmer– oder Dachantenne sind damit rund 40 öffentlich–rechtliche sowie private Programme und das grösstenteils in HD–Qualität. Eine Karte unterstützter Regionen – auch jene mit eingeschränktem Empfang – und einen Empfangscheck gibt es auf der Internetseite «dvb–t2hd.de», einer Initiative öffentlicher und privater Medienanstalten und Sender. Für den Empfang von Privatsendern fallen Kosten in Höhe von rund acht Euro monatlich an.

Mediatheken und mehr

Die Programme des öffentlich–rechtlichen Rundfunks gibt es alternativ in den Mediatheken der jeweiligen Sender kostenlos. Die Streamingangebote Joyn und RTL+ bieten derweil Inhalte der Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL sowie weitere Produktionen live oder auf Abruf – zu Preisen von je nach Dienst und gewähltem Abo rund 7 bis 15 Euro monatlich.

Derartige Angebote lassen sich meist an modernen Smart–TVs abrufen, wer jedoch ein älteres Gerät besitzt, kann auf unterschiedlichste Streaminglösungen zurückgreifen und den alten Fernseher so in der Regel per HDMI–Anschluss und WLAN–Verbindung für den TV–Empfang fit machen. Solche Streamingplayer gibt es unter anderem von Roku, Google oder Amazon. Je nach Endgerät und Anbieter lassen sich hier viele der zuvor genannten Angebote bündeln, sodass zusätzlich zu den klassischen TV–Sendern oft eine Vielzahl von Mediatheken, YouTube–Kanäle, Streaming–Angebote wie Netflix oder Disney+ und mehr auf dem Bildschirm landen.

Fazit: Erst vergleichen, dann umsteigen

Wer nach wie vor klassisches Kabelfernsehen empfangen möchte, kann dies auch weiterhin tun, Nebenkostenprivileg hin oder her. Allerdings gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Alternativen, die meist einen grösseren Senderumfang mit sich bringen bei vergleichbaren Preisen. Mieterinnen und Mieter sollten zunächst also vergleichen, welche Alternative ihren Bedürfnissen am ehesten entspricht. Wichtig hierbei: Immer zu prüfen, ob das Fernsehgerät direkt für den jeweiligen Anbieter geeignet ist oder ob zusätzliche Hardware in Form von kompakten Streaming–Sticks, TV–Boxen oder Receivern notwendig ist. Auf jeden Fall muss niemand, der sich kurz Zeit für die Anbieter–Suche nimmt, ab dem 1. Juli in die sprichwörtliche Röhre schauen.

Von SpotOn am 28. Juni 2024 - 14:53 Uhr