Etappensieg für Michael Oher (37): Im August hatte der ehemalige Football–Star gegen seine Pflegeeltern Sean (63) und Leigh Anne Tuohy (63) Klage eingereicht und dabei die Entlassung aus seiner Vormundschaft gefordert. Diese hatten die Tuohys beim Eintritt seiner Volljährigkeit eingerichtet und dann in seinem Namen die Filmrechte an seiner Lebensgeschichte verkauft, die 2009 unter dem Titel «Blind Side – Die grosse Chance» verfilmt wurde. In seiner Klage forderte Oher finanzielle Entschädigung und die sofortige Aufhebung der Vormundschaft. Letzterer Forderung wurde nun vom zuständigen Gericht stattgegeben.
Richterin zeigt sich entsetzt über Vormundschaft
Wie «Entertainment Weekly» berichtet, hob die Richterin des Nachlassgerichts von Shelby County, Kathleen Gomes, die gesetzliche Fürsorge des Unternehmerpaares Tuohy am gestrigen Freitag mit sofortiger Wirkung auf. In einem Statement zu der Entscheidung zeigte sie sich «verstört» darüber, dass im Falle Ohers überhaupt eine solche Vereinbarung eingerichtet werden konnte. Normalerweise werde eine Vormundschaft nur angeordnet, wenn die betroffene Person durch Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage sei, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Dies sei bei Michael Oher nicht der Fall gewesen. «Ich kann nicht glauben, dass es so weit gekommen ist», so die Richterin.
Gerichtsprozess geht dennoch weiter
Im weiteren Verlauf des Gerichtsverfahrens soll es nun um die Klärung von Einnahmen aus dem Verkauf der Filmrechte für «Blind Side – Die grosse Chance» gehen, die Oher vermeintlich vorenthalten wurden. Der Film mit Sandra Bullock (59) in einer der Hauptrollen erzählt die Lebensgeschichte Ohers, der als schwarzes Kind aus zerrütteten Verhältnissen bei dem weissen Unternehmerpaar Sean und Leigh Anne Tuohy ein neues Zuhause fand und durch ihre Förderung schliesslich zum Star der amerikanischen National Football League aufstieg.