Die ehemalige Handtaschen-Designerin Christine Baumgartner (49) befindet sich seit Wochen mit ihrem Noch-Ehemann Kevin Costner (68) in einem detailreichen Scheidungskampf. Nach 18 Ehejahren musste sie deshalb das gemeinsame Haus verlassen. Nun hat sie ein neues Zuhause unweit der Familie gefunden.
Wie die US-amerikanische Zeitschrift «People» von einem Insider aus dem Familienumfeld berichtet, sei Baumgartner «erleichtert» und «glücklich», aus dem Haus der Familie in Santa Barbara ausgezogen zu sein. «Christine hofft, dass es jetzt weniger Drama gibt», zitiert «People». «Kevin hat bekommen, was er wollte - sie ist aus dem Familienhaus ausgezogen. Christine ist darüber sehr erleichtert. Sie freut sich, voranzukommen», heisst es weiter.
Dass sie unweit der Familie ein neues Anwesen bezogen hat, soll der 49-jährigen Mutter von drei Kindern besonders wichtig gewesen sein. Denn für die gemeinsamen Kinder mit Costner, Grace (13), Hayes (14) und Cayden (16) ist sie entschlossen, ein möglichst «normales» Leben fortzuführen. «Sie bleibt in der Gegend, um das Leben der Kinder nicht zu stören. Sie werden im Herbst wieder mit ihren Freunden zur Schule gehen», wie «People» berichtet. «Ihr einziges Augenmerk gilt den Kindern», heisst es weiter.
Neues Haus bietet ausreichend Komfort
In einem kürzlich veröffentlichten Bericht der britischen «Daily Mail» wurde das neue Haus der ehemaligen Handtaschen-Designerin bereits vorgestellt. Einem Insider zufolge soll das neu bezogene Anwesen im kalifornischen Santa Barbara eine monatliche Miete von rund 35.000 US-Dollar (umgerechnet knapp 32.000 Euro) betragen. Ausgestattet sei es mit über vier Schlafzimmern, vier Badezimmern sowie einem Swimmingpool, einer Feuerstelle und einem Grillplatz.
Trotz des neuen Luxus schien Baumgartner nach der Einreichung der Scheidung am 1. Mai das Familienanwesen zunächst nicht verlassen zu wollen. Costners Anwälte argumentierten deshalb, dass sie unbegründete Forderungen stelle, um zu bleiben. Am 5. Juli wurde Baumgartner schliesslich gerichtlich dazu aufgefordert, bis zum 31. Juli aus dem Familienanwesen auszuziehen.