Der erste Teilsieg gegen die britische Mirror Group ist ihm offenbar nicht genug: Prinz Harry (39) strebt aktuell ein zweites Verfahren am Londoner High Court gegen das Verlagshaus an. Das berichtet die britische «Daily Mail» unter Berufung auf den Obersten Gerichtshof. In der jüngsten Klage fordere der Herzog von Sussex demnach «so schnell wie möglich» einen neuen Prozess. Es sei denn, seine umfangreichen Forderungen nach Entschädigung gegen der Verlag würden umgehend aus seiner ersten Klage erfüllt.
Im vergangenen Jahr wurde Harry der erste Royal seit mehr als hundert Jahren, der vor dem Obersten Gerichtshof in den Zeugenstand trat. Er war der prominenteste von vier Klägern, die die Mirror Gruppe des illegalen Abhörens ihrer Telefone beschuldigten. Nach dem siebenwöchigen Prozess war Harry teilweise erfolgreich und erhielt 140.000 Pfund (umgerechnet ca. 160.000 Euro) vom Richter Timothy Fancourt (59) zugesprochen. In seinem Urteil kam der Richter zu dem Schluss, dass 15 von 33 untersuchten Artikeln durch illegales Hacking entstanden seien. Bei den verblieben 17 konnte das Gericht nicht zweifelsfrei feststellen, wo die Informationen herkamen.
Die untersuchten Artikel waren allerdings nur eine Stichprobe aus insgesamt 148 Berichten, über die sich Prinz Harry ursprünglich beschwert hatte. Nun will der Royal in dem zweiten Verfahren auch die verbleibenden 115 Artikel unter die Lupe genommen wissen. Auch dafür fordert der Sohn von König Charles III. (75) eine entsprechende Entschädigung. Der neue Prozess soll sieben bis zehn Tage dauern. Ursprünglich forderte Harry Schadensersatz in Höhe von rund 600.000 Euro.
«Coronation Street»–Stars klagen an der Seite von Prinz Harry
Vor Gericht erklärte Harry im letzten Sommer, dass die Medienintrigen seine früheren Beziehungen und Freundschaften schwer belastet hätten. Harrys Mitkläger, der ehemalige «Coronation Street»–Schauspieler Michael Le Vell (59), hatte ca. 200.000 Euro Schadensersatz gefordert und erhielt nur rund 37.000 Euro. Die Ansprüche der Schauspielerin Nikki Sanderson (39), die ebenfalls in der britischen Kultserie «Coronation Street» mitspielte, und die von Fiona Wightman, Ex–Frau des Komikers Paul Whitehouse (65), wurden abgewiesen, weil sie zu spät eingereicht wurden.
In der Anhörung zu den Kosten des Prozesses wurde laut «Daily Mail» gestern bekannt, dass Harry und seine Mitkläger bisher Anwaltskosten in Höhe von 2,3 Millionen Euro angehäuft hätten. Wer diese Summe bezahlt, ist bislang noch unklar. Harrys Verteidiger David Sherborne sagte, die Klägergruppe sei «überwiegend erfolgreich» gewesen und seine Seite sollte nun die angefallenen Kosten von der Mirror–Group erstattet bekommen. Richter Fancourt kam dazu noch zu keiner Entscheidung. Er werde sein Urteil zu den Gerichts– und Anwaltskosten zu einem späteren Zeitpunkt verkünden.